Wien - Geht es nach dem Willen der UniCredit, dann würde die italienische Großbank das von den ehemaligen Bank-Austria-Aktionären initiierte Überprüfungsverfahren (mit dem ein höherer Abfindungspreis erreicht werden soll) am liebsten stoppen. Genau das könnte der Bank jetzt auch gelingen.

Die Italiener fordern nämlich, dass allfällige Ansprüche nicht vom Wiener Handelsgericht beurteilt, sondern in Italien geprüft werden sollen. Das Handelsgericht Wien ist laut den Italienern nämlich gar nicht zuständig. Die Bank beruft sich dabei auf eine EU-Richtlinie, welche die Zuständigkeiten in der Union regelt.

70 Aktionäre verlangten Überprüfung

Kommt das Handelsgericht in Wien auch zu diesem Schluss und erklärt sich tatsächlich für unzuständig, würde die Causa nach Italien wandern. Damit würde sich für heimische Aktionäre nicht nur der Aufwand deutlich erhöhen, auch die Kosten für das Überprüfungsverfahren würden nach oben schnellen. Das könnte Kleinanleger dazu bringen, das Handtuch zu werfen - zumal die Einreichfristen für ein Verfahren in Italien schon abgelaufen sein sollen.

Mehr als 70 Anteilseigner haben nach dem Squeeze-out (Ausschluss der Minderheitsaktionäre) die Überprüfung der von UniCredit gebotenen Barabfindung beim Handelsgericht Wien beantragt. Bekommen haben sie bereits 129,40 Euro je Aktie, nun hoffen sie auf einen Nachschlag.

"Lassen uns nicht einschüchtern"

"Wir lassen uns nicht einschüchtern, die UniCredit will sich damit nur Zeit kaufen", gibt ein involvierter Kleinanleger zu Protokoll. Sollte das Handelsgericht in Wien sich für unzuständig erklären, werde man gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einbringen. "Damit kommen die Italiener sicher nicht durch", zeigt sich der Anleger hoffnungsvoll.

Klar ist, dass das Kapitel "Abfindung der Minderheitsaktionäre der Bank Austria" wohl nicht schnell abgeschlossen werden wird. Denn egal, ob Anleger oder UniCredit gegen die gerichtlichen Entscheidungen vorgehen: Prozesse um die Frage des Gerichtsstandes werden - so sie vor dem EuGH landen - Jahre dauern.

Rechtsexperten sind jedenfalls skeptisch: "Damit könnte die Chance auf Nachbesserung gelaufen sein." (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27./28.9.2008)