St. Pölten / Amstetten - Der Prozess im Fall Amstetten wird an die fünf Tage dauern, doch die meiste Zeit über werden "schon vom Amts wegen" keine Zuhörer im Gerichtssaal zugelassen sein: Auch die Presse werde "nur bei der Verlesung der Anklageschrift und dann wieder zu den Schlussplädoyers" anwesend sein dürfen, sagt Franz Cutka, Sprecher des Landesgerichts St. Pölten im Standard-Gespräch.

Von einer geplanten Verlegung der Geschworenenverhandlung in eine Sporthalle, um genug Platz für Zuschauer zur Verfügung zu haben, hat Cutka noch nichts gehört. Gerüchte darüber waren in den vergangenen Tagen in Gerichtskreisen zu vernehmen.

Nur zwei Kamerateams

Statt dessen denke man für den Prozess gegen Josef F., der seine Tochter 24 Jahre lang im Keller eingesperrt haben soll, über Regelungen für Vertreter des Fernsehens nach, um die Nerven und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen: "Wir haben vor, nur zwei Kamerateams zuzulassen, die vor dem Gerichtssaal filmen dürfen - so wie es beim Prozess im Fall Kaprun war. Diese Teams sollen die Auflage haben, ihre Aufnahme an interessierte Fernsehsender international weiterzugeben".
Auch im Gerichtssaal selbst wird es zu keinen Schilderungen intimer Details kommen. Zeugenaussagen aus dem engeren Kreis von Familie F. sind dem Vernehmen nach nicht vorgesehen. Alle sechs involvierten Kinder sowie die Mutter Elisabeth F.s haben sich der Aussage entschlagen. Cutka: "Das bedeutet, dass nicht einmal die Protokolle von deren Einvernahmen durch die Polizei verlesen werden dürfen".

Per Video wiederum wird man dem Gericht nur die Aussage Elisabeth F.‘s vorführen können: "Sämtliche anderen Familienmitglieder haben einer solchen kontradiktorischen Vernehmung nicht zugestimmt". Und auch bei dieser Filmvorführung unter Ausschluss der Öffentlichkeit seien "besondere Sicherheitsvorkehrungen" angedacht, um die Weitergabe von Aufnahmen der Frau an Medien tunlichst zu verhindern.

Doch so konkret die Prozessplanung offenbar bereits ist: Unklar ist nach wie vor, wann die Gerichtverhandlung genau starten wird. Auf Befragen des Standard wagten weder Richtersprecher Cutka noch Staatsanwaltschaftssprecher Gerhard Sedlacek zu beantworten, ob der Prozess, wie in Zeitungsberichten zu lesen war, noch in diesem Dezember beginnen wird. Oder vielleicht doch erst im Jahr 2009.

Gutachten "bis in 14 Tagen"

"Wir können keinen Termin festsetzen, denn uns fehlt die Anklageschrift", sagte Cutka. "Um die Anklageschrift fertig zu machen brauchen wir die psychiatrische Expertise über den Beschuldigten Josef F.", bekräftigte Sedlacek. Sollte er das Gutachten "bis in 14 Tagen" bekommen, könnte es sich mit einem Prozesstermin im Dezember "noch ausgehen".

"Meine Expertise ist in spätestens zehn Tagen fertig. Rascher ging es nicht, denn bis vor Kurzem haben mir wichtige Informationen gefehlt", versucht die beauftragte Linzer Psychiaterin Adelheid Kastner, den Terminspekulationen ein Ende zu setzen . Mit Josef F. hat sie, wie sie betont, "umfassende" Gespräche geführt. Immerhin sei seine Begutachtung ihr "bisher größter Fall".
Für die Beantwortung der Frage, ob Josef F. zurechnungsfähig ist oder nicht und wie hoch seine Gefährlichkeit einzuschätzen ist, stehen Kastner laut Gebührenverordnung genau 194 Euro netto zu. (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 30.9.2008)