Wien - Die Miete war längst überwiesen, die Klage lag dennoch im Briefkasten. Eine Frau wandte sich verzweifelt an einen Wiener Sozialarbeiter (beide wollen anonym bleiben), weil sie von Wiener Wohnen eine Räumungsklage erhalten hatte. Sie habe aber belegen können, dass sie die von ihr verlangten Mieten bereits bezahlt hatte, erzählt ihr Betreuer. Nachdem die Arbeitslose die Kontoauszüge Wiener Wohnen gezeigt habe, sei ihr von einer Sachbearbeiterin zugesichert worden, dass sie sich um die Ladung nicht weiter zu kümmern brauche. Allerdings fehlte noch die Miete eines anderen Monats, die die Beklagte dann auch eingezahlt habe. Trotz alledem, hat die Mieterin vom Bezirksgericht Liesing eine Versäumungsklage erhalten, könnte wegen des Urteils delogiert werden und müsse die Kosten für das Räumungs- und das Versäumungsurteil (je 56 Euro) bezahlen. Die Frau will widerrufen.

Nach Auskunft des zuständigen Bezirksgerichts, sei "die Zahl der Räumungsklagen von Wiener Wohnen gegen Mieter seit Mitte Juli sprunghaft angestiegen". Der Grund dafür und ob es mehrmals fälschlicherweise zu Mietforderungen gekommen sei, sei aber nicht bekannt. Für Veronika Schmidt vom Verein für Konsumenteninformation ist dies nun der zweite Fall innerhalb weniger Wochen, bei dem Wiener Wohnen bereits bezahlte Mieten einklage. "In so einem Fall rate ich, unbedingt die Verhandlung zu besuchen, um dort erfolgte Überweisungen zu belegen", sagt Schmidt.

Hanno Csisinko, Sprecher des Wiener Wohnbaustadtrates Michael Ludwig, waren derartige Probleme bis Dienstag nicht bekannt. "Ich kann aber nicht ausschließen, dass auch Wiener Wohnen Fehler passieren." Normalerweise werde bei Zahlungsschwierigkeiten der direkte Kontakt mit dem Mieter gesucht, um eine Lösung zu finden. Sollte jemand trotzdem eine ungerechtfertigte Mietforderung erhalten, solle er sich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass ein Fehler unterlaufen sei. (Gudrun Springer, DER STANDARD Printausgabe, 01.10.2008)