Wien - Das österreichische Judentum hat seine Vertreibung und Vernichtung selbst finanzieren müssen. Zu diesem Schluss kommt Angelika Shoshana Jensen in ihrem Bericht über die jüdischen Vereine und Organisationen für die Historikerkommission. Das Vermögen der österreichischen Juden im Jahr 1938 wird von der Kommission mit einer Bandbreite von 1,8 bis 2,9 Mrd. Reichsmark angegeben. Dazu kommen mehr als 600 Vereine, 325 jüdische Stiftungen und Fonds sowie 34 Kultusgemeinden.

Das Vermögen zu beziffern ist schon allein deshalb schwierig, weil die Zahl der Betroffenen nur mit einer Schwankungsbreite zwischen 201.000 und 214.000 angegeben werden kann. Diese Gruppe war zudem sehr heterogen: "Einer etablierten großbürgerlichen und mittelständischen Schicht stand vor allem die große Zahl der um die Jahrhundertwende und während des Ersten Weltkrieges aus den östlichen Teilen der Monarchie Zugewanderten, aber auch anderer gegenüber, die nur über beschränkte Mittel und bescheidenes Einkommen verfügten."

Vermögensentzug geschah auf vielen Ebenen. Es wurde geplündert, insgesamt 59.000 Mieter wurden aus ihren Wohnungen vertrieben. Dazu kamen Steuern und Sonderabgaben wie die "Judenvermögensabgabe" oder die "Reichsfluchtsteuer", die selbst bei der zwangsweisen Verbringung in ein Konzentrationslager außerhalb der Reichsgrenzen zu bezahlen war. Die "Arisierung" von Liegenschaften erfolgte oft in Form eines Verkaufs - freilich meist aus verschiedenen Zwängen und unter Einzahlung des Erlöses auf Sperrkonten.

Die IKG Wien war nach 1945 vorerst auf Unterstützung durch das American Jewish Joint Distribution Committee, die größte jüdische Hilfsorganisation der USA, angewiesen. Kultussteuer, also Beiträge der wenigen zurückgekehrten Juden, konnte sie praktisch nicht einheben. Vielmehr musste sie ihre Mitglieder unterstützen.

Seitens der Republik wurde der IKG 1949 ein zinsenloses Darlehen über fünf Millionen Schilling gewährt. 1960 bekam die IKG parallel zu einer ähnlichen Regelung für die christlichen Kirchen 30 Mill. S als Entschädigung, davon wurde aber das Darlehen von 1949 abgezogen. Aus den Mitteln der Sammelstellen, die erbenloses vermögen abwickelten, bekam die IKG Wien im jahr 1966 23 Mill. S, die Gemeinden außerhalb Wiens 4,4 Mill. S

Roma und Sinti

"Zigeuner" war in der NS-Zeit in eine politische Kategorie, verfolgt wurden daher nicht nur die Vorfahren der heute in Österreich lebenden Roma und Sinti. Österreichweit umfasste die Gruppe der Betroffenen etwa 11.000 Personen, davon bis zu 9.500 im Burgenland. Das NS-Regime überlebt haben 1.500 bis 2.000.

Die Einweisung von Roma und Sinti in Lager hatte 1940 in großem Stil begonnen. Das Eigentum der Internierten wurde von den Gemeinden verkauft, ihre Siedlungen geschliffen - wobei das Abrissmaterial ebenfalls zu Geld gemacht wurde. Wohnwägen und Pferde fielen an das Deutsche Reich, ohne dass jemals Entschädigung dafür bezahlt worden wäre. Grundstücke wiederum - oft nicht einmal den Erben bekannt - sind später mehrfach an die Republik gefallen, zum Teil stehen noch heute offensichtlich den Nazis zum Opfer gefallene Personen in den Grundbüchern.

Kärntner Slowenen

Betroffen von Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes waren auch die Slowenen in Kärnten. Repressalien in größerem Umfang begannen mit dem Überfall Deutschlands auf Jugoslawien. 1942 kam es zur Deportation von rund 1.000 Personen, offiziell, um Platz für Aussiedler aus dem Kanaltal zu machen. 1944 begann als Reaktion auf die Tätigkeit der Partisanen eine neuerliche "Aussiedlungswelle". Die 43 slowenischen Genossenschaften wurden großteils mit "deutschen" verschmolzen. Unmittelbar nach Kriegsende machten die Behörden auch unter dem Eindruck der Bedrohung der Gebietsabtrennung in Richtung Jugoslawien Zusagen in Richtung rasche Entschädigung, diese Bereitschaft ging später freilich deutlich zurück.

Tschechen

Bei den Tschechen waren in erster Linie Vereine betroffen, denen meist das Vermögen entzogen wurde. Einer der größten Vereine war der Schulverein Komensky. Nach 1945 reduzierte sich die Zahl der Tschechen durch Remigration deutlich. Der Schulverein, dem ein Großteil der Werte zustand, erhielt sein Vermögen zurück. Nennenswerte Rückstellungen an andere Vereine sind nicht bekannt.

Kroaten und Ungarn, politisch Verfolgte, Homosexuelle, Euthanasieopfer

Bei allen anderen Personengruppen - burgenländische Kroaten und Ungarn, Regimegegner, politisch Verfolgte, Homosexuelle, Euthanasieopfer - fand aus unterschiedlichen Gründen kein systematisierter Vermögensentzug statt und es kam damit auch zu keinen systematischen Rückstellungen von Vermögenswerten. Immer wieder kam es aus politischen Gründen jedoch zum Entzug beträchtlicher Vermögenswerte, vor allem auch bei einzelnen ehemaligen Adeligen. Prominent etwa der Fall des ehemaligen Heimwehrführers Ernst Rüdiger Starhembergs, der Anfang der fünfziger Jahre erfolgreich einen Kampf um die Rückstellung seines Vermögens führte.

Vereine, Stiftungen, Fonds

Vereine, Stiftungen, Fonds wurden über die Dienststelle des Stillhaltekommissars für Vereine, Organisationen und Verbände abgewickelt. Hintergrund war, dass die Nationalsozialisten auf dem Gebiet des Vereinswesens keine Konkurenz dulden wollten. Insgesamt hat der Stillhaltekommissar rund 70.000 Vereine aufgelöst, zwei Drittel des Gesamtvermögens der Vereine wurden entzogen und in NS-Organisationen eingebracht. Zudem waren Sondergebühren an den Stillhaltekommissar und die NSDAP zu leisten.

Katholische Kirche

Auch die Katholische Kirche mit ihrem dichten Netz von Einrichtungen war betroffen. Zum einen kam es zu einer Umstellung der Kirchenfinanzen auf das Kirchenbeitragssystem, was für die Kirche mit einem erheblichen Verlust verbunden war. Außerdem wurden Eigentum von Klöstern und Pfarren sowie Kunstgegenstände eingezogen. Die Rückstellungen bzw. Entschädigungen gingen unterschiedlich rasch vor sich und stießne vor allem bei Gemeinden, die Grüne für Wohnbauten beanspruchten, oft auf Widerstand.

1960 wurden der Katholischen Kirche als Entschädigung 50 Millionen Schilling sowie der Gegenwert der Entschädigung von 1.250 Bediensteten zugesprochen. Kleinere Konfessionen sowie die Israelitische Kultusgemeinde erhielten im Sinne einer Gleichbehandlung der Religion entsprechend geringere Mittel.(APA)