Wien - Keine klare Antwort geben kann die Historikerkommission auf die Frage, wie hoch der Wert von nicht restituiertem oder entschädigtem jüdischen Gemeindevermögens ist. Unter diesem Titel fordern die Israelitische Kultusgemeinde Wien und ihr Präsident Ariel Muzicant Mittel der öffentlichen Hand, die unabhängig vom Washingtoner Abkommen des Jahres 2001 bezahlt werden sollen. Dann wolle er sich auch dafür einsetzen, dass die vom US-Anwalt Jay R. Fialkoff eingebrachte Sammelklage zurückgezogen wird und der für die volle Wirksamkeit des Entschädigungspakets nötige Rechtsfrieden näher rückt.

"Eine Gegenüberstellung der entzogenen und rückgestellten Werte sowie Entschädigungen ist jedenfalls nicht möglich, sind doch - wie die Forschungen zeigen - Bewertungen etwa von Sakralbauten aber auch von Kultgegenständen über die Zeiten hinweg de facto mit derartig vielen Unsicherheiten behaftet, dass selbst eine Schätzung nach Varianten eine derart hohe Bandbreite aufweisen würde, dass sie keinerlei Aussagekraft mehr hätte", so Angelika Shoshana Jensen in ihrem Bericht über die jüdischen Vereine und Organisationen für die Historikerkommission.

Als Beispiel für die Schwierigkeiten bei der Bewertung nennt die Wissenschafterin Thora-Rollen, die in Bethäusern und Synagogen verwendet werden und von denen in der NS-Zeit rund 800 zerstört worden seien. Eine neue Rolle koste laut Experten rund 50.000 Dollar (46.134 Euro). Der Anschaffungspreis sei deshalb relativ hoch, da die Produktion etwa ein Jahr Arbeitszeit eines professionellen Thora-Schreibers erfordere. Der Wert historischer Thorarollen wiederum ist von zahlreichen Faktoren wie Alter, Ausarbeitung, Gewicht, Schmuck und Wert der Bemantelung und Verzierung abhängig und könne sehr stark differieren.

Eine Gegenüberstellung von Leistung sei jedenfalls nicht möglich, ergänzte der Präsident der Historikerkommission, Clemens Jabloner, am Montag bei der Präsentation des Endberichts. Klar sei nur, dass nicht alles, was entzogen wurde, auch rückerstattet worden sei. Auch die seit 1960 geltende Finanzierung für die IKG - vom Bund bezahlt wird für 23 Bedienstete - sei "unterdotiert".

Die zwei in den USA anhängigen Sammelklagen stehen dem Rechtsfrieden entgegen, der für die volle Wirksamkeit des Entschädigungspakets von 2001 möglich ist. Erst dann können Auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds beginnen. Derzeit ist dies freilich noch kein Problem: Die Antragsfrist läuft bis 28. Mai dieses Jahres, dann müssen die Anträge geprüft werden. Auszahlungen können ohnehin erst dann beginnen, wenn alle Anträge bewertet sind, weil die vorhandenen 210 Millionen Dollar auf die Antragsteller aufgeteilt werden sollen. Fonds-Generalsekretärin Hannah Lessing rechnet damit, dass die Überprüfungen Anfang kommenden Jahres so weit abgeschlossen sein können, dass die Auszahlungen beginnen könnten.

Bei den Verfahren in den USA wird derzeit über die Zuständigkeit der Gerichte gestritten. Bei der in Los Angeles von Anwalt Herbert L. Fenster eingebrachten Anderman-Klage war für Montag eine mündliche Verhandlung über eine "Motion to dismiss" (Abweisungsantrag) angesetzt. Eine unmittelbare Entscheidung wurde dabei nicht erwartet. Beim New Yorker Whiteman-Verfahren (Anwalt Fialkoff) soll im April eine mündliche Verhandlung darüber stattfinden. Dort befindet man sich im "second circuit", der zweiten Instanz also. (APA)