Mannheim/Karlsruhe - Die Deutsche Bank muss nun definitiv einer Kundin wegen falscher Beratung 150.000 Euro Schadenersatz zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim ist jetzt rechtskräftig. Nach Angaben des Oberlandesgerichtes Karlsruhe wurden keine Rechtsmittel gegen den Richterspruch eingelegt. Der Anwalt der Klägerin teilte am Mittwoch mit, das Kreditinstitut habe zugesagt, die Summe bis Ende der Woche zu überweisen.

Wertpapiere

In dem Prozess vom Jahresende hatte eine Kundin der Bank vorgeworfen, falsch beraten worden zu sein. Sie habe eine risikoarme Anlage abschließen wollen. Ein Berater hatte der Frau jedoch zu Wertpapieren geraten. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Berater auf das hohe Sicherheitsbedürfnis der Frau nicht ausreichend Wert gelegt habe. Diese soll in den Gesprächen erklärt haben, keinerlei Interesse an riskanten Anlageformen zu haben, weil ihr Geld für die Altersversorgung gedacht war. Der Berater soll die von ihm empfohlenen Wertpapiere als absolut sichere und rentable Anlageformen bezeichnet haben, geht aus dem Urteil hervor.(APA/dpa)

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