Wien - Der Ex-Prokurist der Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW sitzt immer noch wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Dienstag. Er soll laut AvW durch eigenmächtige Wertpapiertransaktionen einen Schaden von 50 Mio. Euro angerichtet haben - es gilt die Unschuldsvermutung. Indes haben die Aufsichtsräte der AvW Gruppe und der AvW Invest am Dienstag in Krumpendorf getagt. "Wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens" gab es dazu aber keine offiziellen Informationen.

In den nächsten Tagen sollen voraussichtlich Mitarbeiter von Finanzinstituten zu dem Fall befragt werden, so der Anwalt des angezeigten Ex-Prokuristen, Werner Tomanek. In einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft hatte die AvW Banken und Brokerhäusern unter anderem vorgeworfen, den AvW-Vorstand nicht über angeblich eigenmächtige Transaktionen des Ex-Prokuristen informiert zu haben bzw. bei "Gebührenschinderei" mitgespielt zu haben. Die Befragung wäre für die von der AvW ins Spiel gebrachte Capital Bank "ein ganz normaler Vorgang", hieß es. Ladungen seien aber noch keine eingelangt.

Vorwürfe bestritten

Der Ex-Prokurist hat die Vorwürfe stets vehement bestritten. Die Capital Bank hatte am Montag darauf hingewiesen, dass der AvW-Vorstand täglich Konto- und Depotauszüge erhalten habe. Der Ex-Prokurist habe vor dem U-Richter bekräftigt, keine unautorisierten Geschäfte abgewickelt zu haben, so Tomanek. Wolfgang Auer von Welsbach habe über alle Transaktionen Bescheid gewusst.

Inzwischen haben sich zahlreiche Anleger und Finanzberater, die den Genussschein der AvW Gruppe vertrieben haben, zu einer Sammelintervention zusammengeschlossen, sagte Rechtsanwalt Andreas Pascher. Seit dem Bekanntwerden des "Liquidationsengpasses" bei der AvW hat die Gruppe nämlich den Rückkauf der "Substanzgenussscheine" eingestellt. Etwa 12.000 Anleger sind betroffen. Die AvW hatte die Papiere bisher alle zehn Tage zum Kurs der Frankfurter Börse, wie die etwa 22.000 der 152.272 Scheine im Freiverkehr notiert sind, zurückgekauft. Vertraglich ist die AvW aber dazu nicht verpflichtet. Die Anleger haben einen Kündigungsverzicht abgeben, so Pascher. Der Anwalt will nun die Unwirksamkeit dieses Verzichts durchsetzen. Wenn auf dem Markt keine Chancen bestehen, den Schein zu verkaufen, sei der Verzicht auf das Kündigungsrecht unzulässig, sagte der Jurist.

Die Prüfung des Genussscheins-Handels an der Frankfurter Börse durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin ist weiter im Gange, so eine BaFin-Sprecherin. In einer "routinemäßigen Analyse" wird seit vergangener Woche nach Anhaltspunkten für Marktmanipulation und Insiderhandel gesucht. Auch "Sanierungsgespräche" mit Banken sind noch Laufen. (APA)