Bregenz - Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) hat am Freitag seine Haltung in der Asylfrage bekräftigt und gleichzeitig klargestellt. Im Gespräch mit der APA sprach er sich erneut für die Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit aus, straffällige Asylwerber vor einem rechtskräftigen Urteil abschieben oder verwahren zu können. Seine Position sei allerdings keine Einzelmeinung, sondern - wie nachzulesen sei - ein Beschluss der Landeshauptleutekonferenz, betonte Sausgruber.
Voraussetzung für ein solches Vorgehen gegenüber Asylwerbern sei zum einen die Beschränkung auf "schwere Delikte" und zum anderen eine "klare Täterschaft", so Vorarlbergs Landeshauptmann, der derzeit der Landeshauptleutekonferenz vorsteht. Für solche Fälle soll laut Sausgruber dem Ansinnen der Landeshauptleute zufolge rechtlich die Möglichkeit der Verwahrung oder Abschiebung per Bescheid "vor der Rechtskraft des Urteils und unabhängig von der Möglichkeit der Untersuchungshaft" geschaffen werden.
"Schutz der Bevölkerung"
Untersuchungshaft könne aufgrund der definierten Voraussetzungen oftmals nicht verhängt, weshalb "wir diese Ergänzung unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit wollen", so der Landeshauptmann. Dies verlangten die Landeshauptleute "zum Schutz der Bevölkerung".
Dass seine Anfang der Woche getätigten Äußerungen so hohe Wellen geschlagen hatten, konnte Sausgruber angesichts eines entsprechenden Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz nicht nachvollziehen: "Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung um eine Gesetzesnovellierungsinitiative mit dem Ziel, straffällig gewordene Asylwerber zügiger als bisher (...) abzuschieben und die Möglichkeit zu schaffen, eines Verbrechens angeklagte Asylwerber bis zur Abschiebung aus dem Bundesgebiet zum Schutze der Bevölkerung (...) in Verwahrung zu nehmen und aus der Grundversorgung zu entlassen", zitierte Sausgruber einen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 28. April dieses Jahres. (APA)