Graz - Der Prozess gegen die steirische FPÖ-Politikerin und nunmehrige Nationalrats-Abgeordnete Susanne Winter wegen ihrer islamfeindlicher Äußerungen könnte nun doch bald stattfinden: Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Manfred Kammerer, am Dienstag erklärte, habe man dieser Tage einen Antrag auf Aufhebung der Immunität beim Präsidium des Nationalrates eingebracht.

Ping-Pong beendet

"Wir wollten das Verfahren beschleunigen", meinte Kammerer im APA-Gespräch. Das Ping-Pong zwischen Gericht und Anklagebehörde, wer nun eigentlich zuständig sei für die Beantragung der Immunitätsaufhebung - die Anklageerhebung war schon am 2. April erfolgt, durch die zeitliche Verzögerung der Verhandlungsausschreibung war Winter inzwischen angelobt und daher immun - , ist damit beendet: "Wir haben darauf verzichtet, es auszufechten, wer das machen soll und haben nun den Antrag selbst eingebracht".

Im Parlament muss sich nun der Immunitätsausschuss mit dem Begehren der Anklagebehörde befassen. Die zentrale Frage für eine Aufhebung der Immunität ist, ob die mutmaßlich strafbare Handlung in unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordneter oder zumindest als Kandidatin stand. Winter hat die ihr zur Last gelegten Äußerungen im Grazer Gemeinderatswahlkampf gemacht, womit man argumentieren könnte, dass kein Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordneter bestehe und sie somit ausgeliefert werden könnte.

Auslöser für die Einleitung des Strafverfahrens wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung waren Aussagen Winters bei einer FPÖ-Wahlveranstaltung am 13. Jänner in Graz: Der Prophet Mohammed habe ein sechsjähriges Mädchen geheiratet und wäre "im heutigen System" ein "Kinderschänder", er hätte den Koran in "epileptischen Anfällen" geschrieben. Der Islam sei ein "totalitäres Herrschaftssystem" und gehöre "dorthin zurückgeworfen, wo er hergekommen ist, hinter das Mittelmeer". (APA)