Der Vorwurf, ein Wiener Glücksspielunternehmer mit Kärntner Wurzeln habe mit einer gefälschten Unterschrift dem ehemaligen Formel 1-Rennstallbesitzer Walter Wolf eine Motorbootlizenz für den Wörthersee abgeluchst, ist vom Tisch. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt den Freispruch des Landesgerichts Klagenfurt vom vergangenen März bestätigt.

"Damit ist Walter Wolf mit seiner Behauptung endgültig baden gegangen", kommentierte Manfred Ainedter, der Verteidiger des Geschäftsmanns, am Dienstag gegenüber der APA die somit rechtskräftige Entscheidung.

Streit um Lizenz

Wolf und den Angeklagten hatte einige Zeit eine Geschäftsbeziehung verbunden, die jedoch ausgesprochen disharmonisch in die Brüche ging. Der Ex-Rennstallchef bezichtigte seinen im Unfrieden geschiedenen Ex-Kompagnon schließlich des Betrugs: Dieser habe sich die begehrte Boot-Lizenz - Interessenten zahlen dafür angeblich bis zu 98.000 Euro - erschlichen, indem er seine, Wolfs, Unterschrift mittels Fotokopierer in den Akt "hineingezaubert" habe.

Der Glücksspielunternehmer versicherte demgegenüber, Wolf habe ihm die Lizenz freiwillig überlassen. Zum Beweis dafür legte der mann unterschriebene Dokumente vor, die ein Graphologe als echt einstufte.

Wolf war nicht bereit, den Freispruch hinzunehmen. Sein Rechtsvertreter, der vormalige Justizminister Dieter Böhmdorfer, brachte dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. Diese "schlage fehl", konstatierte jedoch der OGH. Sie sei "als offensichtlich unbegründet bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen", ist dem schriftlichen Erkenntnis zu entnehmen. (APA)