Brüssel - Ab sofort gelten in der EU neue Höchstgrenzen für die Einfuhr von Zigaretten, Alkohol, Parfum und anderen Duty-free-Waren aus Drittstaaten.

- Der Freibetrag von 175 Euro für See- und Flugreisende wurde auf 430 Euro angehoben, im Straßen- und Binnenwasserverkehr beträgt die Obergrenze 300 Euro pro Person. Der geringere Betrag für Reisende auf Straßen soll die Wirtschaft der Länder schützen, die an Staaten mit deutlich geringerem Preisniveau grenzen.

- Die Höchstmengen für Parfum, Kaffee und Tee werden abgeschafft, die Produkte fallen unter die Wertgrenze.

- Maximal 16 Liter Bier können zollfrei eingeführt werden.

- Bei Zigaretten, Zigarren und Tabak können die Mitgliedstaaten zwischen zwei Optionen wählen: Option 1 (derzeit in Österreich gültig): Es sind 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak erlaubt. Option 2 sieht lediglich 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder zehn Zigarren oder 50 Gramm Tabak vor.

- Bei Alkohol ist ein Liter mit mehr als 22 Volumsprozent erlaubt oder zwei Liter mit weniger als 22 Prozent und zusätzlich maximal vier Liter nicht schäumender Wein.
QAutotreibstoff ist auf den Inhalt des Standardtanks sowie maximal zehn Liter in einem tragbaren Kanister beschränkt. Waren, für die Mengenbeschränkungen gelten, müssen in die Preisobergrenze eingerechnet werden. (Michael Moravec, Brüssel, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 02.12.2008)