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Die Ausnahmeregelungen seien "Verschwendung von Steuergeld" - deshalb spechen sich die Rektoren für eine vollständige Abschaffung der Studiengebühren aus.

Foto: dpa/May

Wien - Die Rektoren der österreichischen Universitäten sind nun für eine Totalabschaffung der Studiengebühren. Dafür hat sich die Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) ausgesprochen, teilte die uniko am Dienstag in einer Aussendung mit. Nach übereinstimmender Einschätzung der Rektoren würden die Kosten für die Administration der zahlreichen Ausnahmeregelungen "die verbleibenden Einnahmen aus den Studienbeiträgen übersteigen und damit eine Verschwendung von Steuergeld bedeuten".

70 Prozent zahlen nicht mehr

Die Rektoren betonen, dass ihre nunmehrige Position "keine grundsätzliche Ablehnung von Studiengebühren" sei. Es sei vielmehr eine Reaktion auf die kurz vor der Nationalratswahl von SPÖ, Grünen und FPÖ beschlossenen Novelle zum Universitätsgesetz (UG), mit der die Ausnahmebestimmungen für die Studiengebühren deutlich ausgeweitet wurden. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums werden demnach ab dem Sommersemester 2009 von den rund 215.000 österreichischen und ihnen gleichgestellten Studenten rund 70 Prozent keinen Studienbeitrag mehr entrichten müssen.

Zusage des Ersatzs "sogar zurückgenommen"

Die uniko erinnert die Regierungsparteien auch an den Beschluss des Nationalrats vor der Wahl, wonach den Universitäten den Entfall der Studienbeiträge in voller Höhe von 150 Millionen Euro ersetzt bekommen, und zwar zusätzlich zum regulären Budget. "Diese Zusage wird durch das Regierungsprogramm relativiert und durch die jüngst zur Begutachtung versendeten Verordnungsentwürfe des Wissenschaftsministeriums sogar zurückgenommen, wonach eine Bedeckung im Rahmen des Globalbudgets zu erfolgen habe", heißt es in der Aussendung der uniko. Gegen diese Vorgabe erheben die Rektoren "scharfen Protest".

Ein "Missverständnis", sagt der Chef der Hochschulsektion im Wissenschaftsministerium, Friedrich Faulhammer. Der Ersatz der Studiengebühren sei im Universitätsgesetz (UG) fixiert und würde durch den von den Rektoren angesprochenen Verordnungsentwurf nicht tangiert, meint Faulhammer.

Nur administrative Umsetzung

Der von Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegte Verordnungsentwurf regle die administrative Umsetzung dessen, was im Gesetz festgelegt sei. Der Verweis im Vorblatt des Entwurfs, dass die Mehrkosten "im Rahmen des Globalbudgets" der Unis bedeckt werden müssten, beziehe sich nur auf die Administration der erweiterten Ausnahmeregelungen. Mit dem Ersatz der entfallenen Studiengebühren habe das nichts zu tun, sagte Faulhammer. (APA)