In knapp 2.200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008 haben Richter in Deutschland den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervor. Demnach nutzten die Ermittler in rund 43 Prozent dieser Verfahren die Vorratsdaten, die Telekommunikationsfirmen seit Jahresbeginn sechs Monate lang speichern müssen.

In rund 29 Prozent der Fälle sei ein Rückgriff auf die Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, erklärte die Regierung. Bei einem weiteren Viertel der 2.186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.

"Angaben nicht ausreichend"

Piltz kritisierte die Zahlen in der "Berliner Zeitung" vom Mittwoch. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen." So gehe aus der Antwort der Regierung nicht hervor, "in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war". Nach ihrer Überzeugung werde das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung wieder aufheben, sagte Piltz. (APA/AFP)