Im Bemühen, von der EU nicht länger als Terrororganisation betrachtet zu werden, haben die "Volksmujaheddin des Iran" zum dritten Mal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg errungen. Das Gericht erster Instanz erklärte am Donnerstag in Luxemburg eine Entscheidung des EU-Ministerrates vom Juli 2008, mit dem Gelder der Organisation eingefroren wurden, für unrechtmäßig.
Das Gericht entschied, die Organisation sei vor dem Beschluss nicht hinreichend angehört worden. Auch habe der Ministerrat Informationen, die angeblich die Einstufung als Terrororganisation rechtfertigen, dem Gericht nicht vorlegen wollen. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt werden. (APA/dpa)