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Österreich bleibt über eine Stiftung indirekt an der AUA beteiligt. Plante Lufthansa-Chef Wolfgang Mayrhuber etwa die Aushöhlung der AUA, könnten Einsprüche erhoben werden.

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Österreich wahrt trotz 100-prozentigen Verkaufs der AUA an die Lufthansa seine Mitspracherechte, indem das Land über eine Stiftung indirekt an der AUA beteiligt bleibt und mit Vetorechten ausgestattet ist. Einspruch kann bei Aufgabe der Marke, des Headquarters und bei Aushöhlung der AUA erhoben werden. Die Regelung gilt für fünf Jahre. Der Privatisierungsausschuss der ÖIAG hat den Verkaufskonditionen am Donnerstag zugestimmt, am Freitag soll die Absegnung durch das komplette Kontrollgremium der Staatsholding erfolgen.

In der Stiftung werden zwei Vorstände von der Republik, drei von der Lufthansa bestellt. Sie hält - ebenso wie der deutsche Kranich - 50 Prozent an einer Zwischenholding, die in der Endphase die AUAgänzlich besitzen soll. Dass die Lufthansa den Auflagen der alten Regierung nachgekommen ist, wird als Entgegenkommen der Deutschen gewertet. Allerdings hat die Konstruktion einen Haken: Es droht ein dritter Konfliktfall mit der EU-Kommission rund um den AUA-Verkauf.

Möglicher Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr

Brüssel werte den Einfluss Österreichs als möglichen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr, heißt es aus mit dem Verkaufsprozess befassten Kreisen. Derartige Konstruktionen seien mit Vetorechten von Aktien ("golden shares") oder der Einflussnahme Niedersachsens auf Volkswagen im VW-Gesetz vergleichbar: alles Fälle, bei denen die EU-Kommission kein Erbarmen kennt.

Derzeit verhandelt die Staatsholding ÖIAG intensiv mit der EU-Kommission über den Einfluss der Stiftung. Und über die bereits bekannten Probleme:Da wäre noch die von der Air France-KLM empfundene Benachteiligung im Bieterprozess. Durch die Kapitalzufuhr der ÖIAG sei der Prozess völlig verändert worden, die Franzosen durften im Gegensatz zur Lufthansa aber nicht mehr mitbieten. Und letztlich wird die Staatsspritze selbst Gegenstand eines vertieften EU-Prüfungsverfahrens, das sechs Monate dauern kann.

Zwei Gutachten

Letztere beiden Punkte sieht man in der ÖIAG weniger dramatisch als die Stiftungslösung. Im Fall des Ausschlusses der Franzosen hat man sich mit zwei Gutachten gewappnet, die die Vorgangsweise der Holding legitimieren. Bei der Genehmigung der Beihilfe stehen die Chancen gut, weil die AUAerstmals Staatsgeld erhalte, ist in Wien und Brüssel unisono zu hören.

Gespannt wartet man nun auf die Personalentscheidungen. Wenn AUA-Chef Alfred Ötsch nicht freiwillig vorzeitig seinen Sessel räumt, dann stehen ihm wohl harte Zeiten bevor. Die Lufthansa werde Sanierungsschritte einfordern, heißt es. Freie Hand wird Ötsch dabei freilich nicht haben.
Die Vorgaben kommen aus Frankfurt beziehungsweise aus der Schweiz. Denn in Airline-Kreisen ist zu hören, dass der gebürtige Deutsche, Harry Hohmeister, derzeit bei der Swiss für Vertrieb, Ertragssteuerung und Netzwerkplanung zuständig, die AUA-Probleme lösen soll. Hohmeister (43) hat sich den Ruf eines Top-Sanierers erworben. Er ist seit 2005 bei der Swiss und war davor bei der Condor.

Bis zur Absegnung des Deals durch die EU könnte Hohmeister diese Tätigkeit allerdings nur von Zürich aus erledigen. Dass Swiss-Chef Christoph Franz selbst in Wien das Kommando übernimmt, gilt in der Branche als eher unwahrscheinlich. Franz wird als Nachfolger von Lufthansa-Chef Wolfgang Mayrhuber gehandelt, der für 2010 seinen Abschied angekündigt hat. Fix ist, dass es bis zum Sanktus aus Brüssel im AUA-Vorstand keine Änderungen geben wird. (Andreas Schnauder, Claudia Ruff, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 5.12.2008)