Zahlreichen Beziehern des Kinderbetreuungsgeldes werden in den nächsten Tagen Rückforderungsbescheide ins Haus flattern. Das berichtet das Ö1-Morgenjournal. Der Kindergeld-Zuschuss, der jetzt für die Jahre 2002 und 2003 zurückgefordert wird, wurde vor allem alleinerziehenden Müttern oder bedürftigen Paaren als eine Art zinsenloser Unterstützungs-Kredit bezahlt. Dieser Kredit muss aber rückerstattet werden, entweder vom Kindsvater oder wenn sich die finanzielle Situation der Familien verbessert hat.
In rund 4.500 Fällen könnten in den nächsten Tagen Rückforderungsbescheide eintreffen, die Arbeiterkammer rät zur Vorsicht. "Wir werden den Vätern in sehr, sehr
vielen Fällen empfehlen müssen, sicherheitshalber zu berufen, um nicht
ungerechtfertigt eine Zahlung leisten zu müssen", so AK-Sozialpolitiker Klein im Morgenjournal. In
vielen Fällen sei fraglich, ob diese Rückzahlungs-Forderung überhaupt
gerechtfertigt sei: "Eigentlich ist gesetzlich vorgesehen, dass die Väter
darüber informiert werden mussten, dass die jeweiligen Mütter den Zuschuss
beantragt haben. Aus dem Parteienverkehr wissen wir aber, dass die Väter oft
ahnungslos waren. Das zweite Problem ist, viele Väter wissen nicht, ob die
Mütter den Zuschuss zurecht oder nicht zurecht bezogen haben, da die damalige
Zuverdienstgrenze mit rund 260 Euro monatlich extrem niedrig war."
Die 4.500 aktuellen Fälle sind aber nur die Spitze des Eisbergs, die AK erwartet
eine Lawine an Verfahren - insegsamt gibt es etwa 75.000 Fälle. Deshalb sollte die Politik eine andere gesetzliche
Regelung schaffen, meint Klein. (red, derStandard.at, 5.12.2008)