User "wolfetone" hat uns folgende Frage geschickt: "Darf ein Abgeordneter zum Nationalrat an der Sitzung teilnehmen bzw. auch abstimmen, wenn er offensichtlich alkoholisiert ist?" derStandard.at hat nachgefragt.
Der mittlerweile verstorbene ÖVP-Politiker Vincenz Liechtenstein sorgte 2005 für einen Eklat im Parlament. Er soll bei einer Sitzung des Rechnungshof-Ausschusses derart betrunken gewesen sein, dass nach Intervention des Grün-Abgeordneten Peter Pilz die Aussprache unterbrochen werden musste. Er habe seinen Sitznachbar Pilz ständig beflegelt und soll auch in seine Richtung gekippt sein. Liechtenstein selbst konnte die Vorgangsweise damals in einer ersten Reaktion nicht nachvollziehen: "Ich war nicht betrunken", wird er von der APA zitiert. Wenige Stunden später jedoch folgte die Entschuldigung via Aussendung: Wenn er jemanden persönlich gekränkt oder beleidigt habe, dann bedaure er dies sehr. Das Wort Alkohol nahm Liechtenstein dabei freilich nicht in den Mund.
Schon zwei Jahre zuvor, im Juli 2003, gab es eine Debatte zum Thema Alkohol im Parlament. Mehrere weibliche Abgeordnete berichteten in der Zeitschrift "Wienerin", dass es bei langen Nationalratssitzungen, die bis in die Nacht hinein dauern, oftmals zu Alkoholkonsum komme. "Ich hab' mehrmals erlebt, dass in den Abendstunden diverse Kollegen leicht angetrunken, schreiend und gestikulierend im Plenarsaal auf und ab gelaufen sind", schildert die damalige SPÖ-Umweltsprecherin Ulli Sima. Die ehemalige grüne Frauensprecherin Brigid Weinzinger wundert sich, dass es "manche Klubs okay finden, wenn Mitglieder mit einem Alkoholpegel im Parlament sitzen, mit dem sie längst nicht mehr Auto fahren dürfen." Die Reaktion auf den Bericht: Die damaligen Nationalratspräsidenten Andreas Khol (ÖVP) und Heinz Fischer (SPÖ) kündigten an, Konsequenzen zu ziehen.
Doch eine Regelung, dass Alkoholkonsum während der Nationalratsdebatten verboten ist, gibt es bis heute nicht. In der Geschäftsordnung des Hohen Hauses ist einzig im Paragrafen 102 festgehalten, dass wenn jemand, "der zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrates berechtigt ist, den Anstand oder die Würde des Nationalrates verletzt, beleidigende Äußerungen gebraucht oder Anordnungen des Präsidenten nicht Folge leistet", der Präsident dann einen Ordnungsruf erteilen kann. Wurde einem Abgeordneten ein Ordnungsruf in kurzer Aufeinanderfolge zum wiederholten Mal erteilt, kann der Präsident zugleich verfügen, dass Wortmeldungen des Mandatars für den Rest der Sitzung nicht entgegengenommen werden.
Die Frage des Alkoholkonsums ist also nicht explizit geregelt. Das bestätigt auch Erich Saurugger aus der Parlamentsdirektion auf Anfrage von derStandard.at. "Aber in der Praxis hat sich diese Frage ohnehin noch nicht so oft gestellt", ist er überzeugt.
Diskussionen um Alkohol im Parlament gibt es im Übrigen nicht nur in Österreich. Australischen Politikern wird derzeit auf die Finger geschaut, nachdem ein Politiker sturzbetrunken auf einer Parlamentsweihnachtsfeier seine Kollegin belästigte. Die Bewohner Australiens fordern nun Alkotests vor Parlamentsabstimmungen, damit künftig nur noch nüchterne Abgeordnete über Gesetzesentwürfe entscheiden. (rwh, derStandard.at, 8.12.2008)