Der ehemalige Leiter der Pensionsreformkommission hat beim VGH gegen die Bundesregierung der Republik Österreich und das Sozialministerium geklagt, um die volle Inflationsabgeltung seiner 7000 Euro Pension zu erzwingen. Seit 2003 war sein "Ruhegenuss" mit Fixbeträgen nur um 2% statt 8,5% für ASVG-Pensionisten valorisiert worden, ein Kaufkraftverlust von 447 Euro monatlich in fünf Jahren. Diese "Ungleichbehandlung" betreffe "in erster Linie Beamte", sei "sachlich nicht gerechtfertigt", "verletzt den Vertrauensschutz" durch "Sondergesetze", weil "im Dauerrecht allen Pensionisten die Werterhaltung ihrer Pension" versprochen sei.

Es sei "unzumutbar", Beamtenpensionen nicht wie SV-Pensionen "einheitlich" anzupassen. "Eine höhere Pension ist ... kein Privileg ..., sondern das Ergebnis einer langen Versicherungsdauer und einer höheren Beitragsleistung." Darin spiegle sich der Paradigmenwechsel vom Lebensstandardprinzip zu dem der "Beitragsgerechtigkeit" wider. Die Verletzung des Gleichheitssatzes werde daher "im Einvernehmen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst" bekämpft.

Tatsächlich sind jedoch weder SV-Pensionen einheitlich angepasst worden, noch sehr unterschiedliche Pensionshöhen nur (zu Recht) durch unterschiedliche Beiträge, sondern auch (zu Unrecht) durch sehr unterschiedliche staatliche Zuschüsse für ASVG- und Beamtenpensionen verursacht. Selbst unter Berücksichtigung eines fiktiven Arbeitgeberanteils des Staats für seine Staatsdiener ist nämlich die Eigendeckung von Beamtenpensionen wie Tomandls rund 43-47% (also nur 3.000 von 7.000 €), im Gegensatz zu den rund 86% bei SV-Pensionen. Sie liegt allerdings immer noch höher als die zu kaum 15% gedeckten alten "Dienstordnungspensionen" und Politikerpensionen von 16.300 € (der Herren Altpolitiker Blecha, Khol, Lichal, Götz usf).

Diese Luxus-Pensionen sind maßlose "Übergenüsse"; nicht, weil sie so hoch, sondern weil sie überwiegend nicht beitragsgedeckt sind! Der staatliche Zuschussbedarf ist von einer Million Euro aufwärts bei Professoren, Spitzenbeamten, Richtern und SV-Funktionären bis zu vielen Millionen für jede einzelne Politikerpension. Die Gesamtkosten dieser ungedeckten "Übergenüsse" sind alljährlich hunderte Millionen Euro.

Aus der Judikatur des VGH scheinen folgende Schlüsse und Reformerfordernisse nahe liegend, wenn nicht zwingend: 1. Verspricht der Staat mehr, als er halten kann (als durch Beiträge gedeckt und nachhaltig finanzierbar ist), können "Übergenüsse" durchaus differenziert abgebaut werden, ohne Gleichheits- und Vertrauensgrundsätze zu verletzen. Bei nötigem Abschmelzen haltloser Zusagen ist aber 2. auf die wirtschaftliche Leistungskraft (Pensionshöhe) der Betroffenen, 3. das Ausmaß ihrer Beitragslücke (fehlender Eigenleistung zur Erfüllung überhöhter Versprechen), 4. behutsame Übergänge insbesondere bei nachträglichen und schwerwiegenden Belastungen, 5. die Beseitigung gleichheitswidriger Zustände, 6. eine breite Streuung nötiger "Opfer" (keine gleiche, aber faire und sachgerechte Lastenverteilung) sowie 7. deren Beitrag zur nachhaltigen Systemumstellung und 8. eine maßgebliche Entlastung der öffentlichen Haushalte zu achten. (Bernd Marin/DER STANDARD, Printausgabe, 10.12.2008)