Straßburg - Die Türkei muss zwei Journalisten wegen der Verletzung ihrer Meinungsfreiheit gemeinsam 4.000 Euro Entschädigung zahlen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Die zwei in Deutschland lebenden Türken sind Herausgeber einer türkischen Wochenzeitung.

Die beiden 29 und 57 Jahre alten Männer waren 2002 in der Türkei zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie Erklärungen des inhaftierten ehemaligen Führers der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK , Abdullah Öcalan, veröffentlicht hatten. Nach Einschätzung des türkische Gerichts hatten die Journalisten mit der Veröffentlichung von Äußerungen einer illegalen Organisation gegen das Antiterrorgesetz verstoßen.

Der Straßburger Gerichtshof betonte in seiner Urteilsbegründung die entscheidende Rolle der Presse als "öffentlicher Wachhund" in einer demokratischen Gesellschaft. Die Presse habe die Aufgabe, im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen gesellschaftlich umstrittene Themen aufzugreifen und zu veröffentlichen, hieß es. Der Staat dürfe diese Rechte nur in besonders schwerwiegenden Fällen beschneiden. (APA/dpa)