Wien - "Der heutige Tag ist genau der richtige Zeitpunkt, um das zweite Gewaltschutzgesetz im Parlament auf den Weg zu bringen", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek anlässlich des 60 Jahre Jubiläums der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am Mittwoch.

"Gesamtunrecht" erfasst

Durch das Gewaltschutzpaket soll der Opferschutz weiter ausgebaut werden. Ziel dabei sei es vor allem, den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt zu verbessern und eine umfassendere Unterstützung für Opfer von Straftaten zu erreichen. Mit der Schaffung eines neuen Straftatbestandes bei einer lang andauernden Gewaltbeziehung werde erstmals das Gesamtunrecht über einen längeren Zeitraum hindurch erfasst.

Einstweilige Verfügung erweitert

Um Opfern von häuslicher Gewalt genug Zeit zu geben, ihr Leben nach einer Gewalterfahrung neu zu organisieren, werde die Einstweilige Verfügung von derzeit drei auf sechs Monate ausgedehnt, erläuterte die Ministerin. Es bestehe darüber hinaus in Zukunft die Möglichkeit, neben dem Strafprozess auch im Zivilprozess Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen.

16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Der Tag für Menschenrechte bildet auch den Abschluss der Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen", die von einer Ausstellung im Frauenministerium sowie einer umfassenden Informationsbroschüre zu geschlechtssensiblen Angeboten zur Gewaltprävention im schulischen Bereich begleitet wurden, führte Heinisch-Hosek aus. Dabei bedankte sich die neue Frauenministerin ausdrücklich bei ihrer Vorgängerin Heidrun Silhavy für die Initiative.

Menschenrechte immer neu einfordern

Menschenrechte seien immer wieder neu einzufordern, sagte Heinisch-Hosek zum Jubiläum der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und vor allem die spezifische Situation von Frauen dürfe dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Vor 15 Jahren - im Jahr 1993 - wurde dabei ein wichtiger Schritt gesetzt, als auf der Weltkonferenz für Menschenrecht in Wien Frauenrechte als Menschenrechte anerkannt wurden. Dabei wurde eindeutig und unmissverständlich festgehalten, dass die verschiedenen Formen der Unterdrückung der Frau als Verletzung der Menschenrechte anzusehen sind. (red)