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Für Medikamenten-Hersteller wird es in der EU neue Werbemöglichkeiten geben

Foto: APA/dpa/Heiko Wolfraum

Brüssel/Wien - Die EU-Kommission will Pharmaunternehmen in Zukunft die Publikation von Produktinformationen für verschreibungspflichtige Medikamente in "gesundheitsbezogenen" Printmedien und im Internet erlauben. Das sieht ein in Brüssel beschlossener Gesetzentwurf vor. Die Information an die Patienten soll aber strengen Regeln unterliegen. So dürfen nur Produktbeschreibungen veröffentlicht werden, die von einer nationalen Behörde genehmigt wurden. Beim Verband der österreichischen Pharmaindustrie (Pharmig) wurde die Entwicklung in Brüssel begrüßt.

Laut dem Vorhaben der EU-Kommission können Anzeigen mit solchen Angaben nur in bestimmten Medien und auf spezialisierten Internetseiten erscheinen. Das generelle Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente in den Publikumsmedien bleibt bestehen.

Überflutung von Werbung

Die Pläne von EU-Industriekommissar Günter Verheugen sahen ursprünglich Werbemöglichkeiten in der gesamten Printpresse vor. Dies hatte in der Kommission zum Streit geführt, da einige befürchteten, die Patienten würden dann mit Werbung überflutet. Der Industriekommissar wollte damit das überwiegend restriktive System in Europa an die freie Pharmawerbung in den USA annähern. Dies wurde allerdings heftig kritisiert.

Bisher sind Hersteller-Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente in den Publikumsmedien tabu. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen sie künftig in "gesundheitsbezogenen" Publikationen erlaubt sein. Die genaue Definition dieser Publikationen will Brüssel den einzelnen EU-Staaten überlassen. Grundsätzlich komme aber auch eine Gesundheitsbeilage oder Sonderseite einer Tageszeitung in Frage, sagte Verheugen: "Es ist prinzipiell kein Printmedium von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen."

Irreführende Informationen unterbinden

Der Industriekommissar begründete seinen umstrittenen Vorstoß damit, dass bisher viele irreführende Informationen über Medikamente im Umlauf seien. Dies gelte insbesondere für das Internet, weil ausländische Websites vom EU-Werbeverbot für Medikamente nicht erfasst sind. Aber auch in Printmedien tauchten häufig "als redaktionelle Beiträge etikettierte, aber in Wahrheit von der Industrie finanzierte Informationen" auf. "Mir geht es vor allem darum, Schleichwerbung zu verhindern", sagt Verheugen.

Schutz vor Fälschungen

Der Entwurf zielt auch auf einen besseren Schutz vor gefälschten Medikamenten ab. EU-Industriekommissar Günter Verheugen wollte aus diesem Grund ursprünglich das Umpacken von Arzneimitteln verbieten. Dies hätte das Geschäft von Reimporteuren gefährdet, welche Medikamente billiger im EU-Ausland einkaufen, diese in Schachteln mit Beipackzetteln für den heimischen Markt umpacken und dort billiger verkaufen. Dieses Verbot ist jetzt nicht geplant.

Der Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Pharmaindustrie (Pharmig), Jan Oliver Huber, begrüßte gegenüber der APA die Entwicklung in der EU: "Wir als Pharmaindustrie wissen am besten über die Leistungsfähigkeit, die Wirkungen und Nebenwirkungen unserer Produkte bescheid. Wir wollen objektive Informationen weitergeben. Wir sind nicht für die Aufhebung des Werbeverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel." Informierte Patienten würden auch eher "therapietreu" bleiben, was der Gesundheit nütze. (APA)