Jetzt ist es also ausgebrütet: Nun wissen wir, was sich das Innenministerium unter humanitärem Aufenthaltsrecht vorstellt. Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom vergangenen Juni deutlich für ein Antragsrecht ausgesprochen. Klar ist nach dem nun vorliegenden Entwurf des Innenministeriums eines: Es ist alles sehr verwirrend.

Ganz altruistisch, bitteschön!

Bei den sogenannten "Altfällen" entscheiden die Landeshauptleute über den weiteren Verbleib in Österreich - Landeshauptleute, die durchaus auch gerne Wahlen gewinnen, und dafür durchaus auch harte, populistische Töne zum Thema AusländerInnen anschlagen. Zusätzlich wurde das Instrument der "PatInnen" erfunden, welche ihre Hände nun für die Drittstaatsangehörigen ins Feuer legen dürfen - ganz privat und altruistisch bitteschön! Als gelungenes Beispiel für solche Patenschaften zum humanitären Aufenthalt erwähnte die Innenministerin im jüngsten STANDARD-Interview binationale Ehepaare: "Da kann auch der heimische Partner für die ausländische Person für Unterkunft und Unterhalt haften" so die Ministerin.

Kinder als "Co-PatInnen"?

Werden nun binational verheiratete ÖsterreicherInnen also zu PatInnen? Und wenn ja, was sind dann die österreichischen Kinder aus diesen Ehen: Co-PatInnen? Ist es nicht vielmehr so, dass Eheleute ohnehin schon jetzt unterhaltspflichtig sind? Dass das Ja-Wort am Standesamt eine Geschlechts-, Wohn-, und Wirtschaftsgemeinschaft bedeutet sowie eine geistig-seelische Verbindung der Eheleute impliziert?

Die binationalen Ehepaare sind ja Einiges gewöhnt. Und ja, in Gottes Namen: Nun werden sie ihre gemeinsame Zukunft wohl auch noch in die Hände der Landeshauptleute und deren Beiräte legen, gerne auch noch zusätzlich die Patinnen ihrer PartnerInnen werden, wenn es nur dem Verbleib der drittstaatsangehörigen Ehehälfte dienlich ist. In der Hoffnung, dass das Recht auf Familienleben in Österreich zu gelten hat und österreichische Kinder das Recht bekommen, mit beiden Elternteilen in Österreich aufzuwachsen.

Humanitäres Casting

Wozu aber binationale Paare zu einem humanitären Casting schicken? Wer, wenn nicht sie, erfüllt die von Fekter geforderten Kriterien ausreichend? Bis dato war das übrigens überhaupt kein Schutz vor Ausweisung und Abschiebung.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass jenes Kriterium, dass "das Privat- und Familienleben des Fremden zu einem Zeitpunkt entstand, in dem sich die Beteiligten ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren" nicht mehr als Spott und Hohn für die Situation binationaler Paare ist. Der Status des Asylsuchenden ist schließlich vom Anfang bis zum Ausgang des oft jahrelangen Verfahrens ungewiss.

"Ehe ist Ehe"

Sollten nicht gerade bei binationalen Familien, wo zumindest ein Familienmitglied österreichischer Staatsbürger ist, humanitäre Kniefälle obsolet sein? Wäre es hier nicht ein Leichteres, AsylwerberInnen die Inlandsantragstellung zum Niederlassungstitel gewähren? Denn - wie sagte Ministerin Fekter im STANDARD-Interview noch gleich so treffend: "Eine Ehe ist eine Ehe, in allen Rechtsordnungen". (derStandard.at, 11.12.2008)