Wien - Auch wenn in Österreich Radarboxen künftig von vorne Bilder schießen, sorgt eine Gesetzeslücke dafür, dass ausländische Raser - mit Ausnahme der Deutschen - ihre Strafe nicht bezahlen müssen. Selbst wenn die österreichische Exekutive ein Foto von vorne und das dazugehörige Kennzeichen zum Verkehrssünder hat, muss die Behörde im Ausland die Daten zum Fahrzeuglenker nicht hergeben, so der ÖAMTC.
Fehlt die Adresse zum Kennzeichen, kann die Strafe nicht nachgeschickt werden. Zwar besteht seit März diesen Jahres die Möglichkeit, Strafen von ausländischen Verkehrssündern einzutreiben. Die ausländische Behörde muss dabei aber nur dann helfen, wenn die österreichische Exekutive die Adresse zum Fahrzeughalter oder -lenker schon hat.
Nur Abkommen mit Deutschland
Deutschland ist das einzige EU-Land mit dem Österreich ein entsprechendes Abkommen hat. Da das deutsche Gesetz vorsieht, dem Strafzettel auch ein "Beweisfoto" beizulegen, scheiterte die Verfolgung deutscher Verkehrssünder bisher an den von hinten geschossenen Radarbildern. Diese Lücke wird nun geschlossen.
Allerdings ist ein Verfolgen von Motorradfahrern auch aus Deutschland nicht möglich, da der Raser "eindeutig überführt werden" muss. Zum Strafzettel braucht es ein "Beweisfoto", welches das Gesicht des Fahrers klar erkennbar zeigt. Bei Motorradfahrern ist das aufgrund des Helmes nicht möglich. Rasende Biker könne man nur an Ort und Stelle anhalten und abstrafen.
Das Innenministerium wird ab dem Frühjahr 2009 mit Tests der neuen Radargeräte starten, bei denen Apparaturen verschiedener Hersteller zum Einsatz kommen sollen. Dabei handle es sich aber zunächst um "interne Tests". Erst wenn die rechtlichen Voraussetzungen für das Fotografieren von vorne geschaffen sind, dürfen dann auch Strafzettel ausgestellt werden. (APA)