Vaduz - Kaum eingeführt, soll das Liechtensteiner Tabakpräventionsgesetz nach vier Monaten schon wieder abgeschafft werden. Der Landtag reagierte auf den Druck der Gastronomie und stimmte für die Lockerung: Raucherräume statt Totalverbot. Nun sammelt die oppositionelle Freie Liste Unterschriften für eine Volksabstimmung.
Derzeit holen sich Rauchende in Lichtenstein noch kalte Füße - wenn der Wirt nicht serviceorientiert ist. Peter Büchel ist ein fürsorglicher Gastronom. Der Chef des Restaurants Riet in Balzers verteilt Decken an seine rauchenden Gäste, sie sollen beim Tabakgenuss im Freien nicht frieren.
Umsatzverlust
Seit 1. Juli gilt in allen öffentlich zugänglichen Räumen Rauchverbot. 30 bis 50 Prozent Umsatzverlust beklagt das Gastgewerbe. Vor allem in Bars und in der "Biertrinkergastronomie" blieben die rauchenden Gäste weg, sagt Büchel, der die Gastronomen in der Wirtschaftskammer vertritt. Wer rauchen und trinken will, fahre lieber über den Rhein, in die Schweiz, auch ihre Mittagspause würden arbeitende Liechtensteiner neuerdings in Schweizer Gasthäusern verbringen. Umsatzeinbußen spüre er auch im Restaurantbetrieb: "Bei Banketten und Feiern wird weniger getrunken, weil ein Teil der Gäste draußen sitzt."
Ganz nach der Devise der Regierungskampagne zum Nichtraucherschutz. "Draußen rauchen, drinnen genießen" lautet deren Slogan. Man beruft sich auf eine Umfrage: 70 Prozent der Liechtensteiner wünschen sich demnach rauchfreie Restaurants. Das Drinnen und Draußen kann allerdings Nichtrauchende auch nerven. "Saukalt" sei es, wenn ständig die Tür auf ginge, schimpft Frau Ritter, die das Shopping kurz für einen Tee unterbrochen hat. Sie sei nicht gegen das Rauchverbot, aber "Raucherzimmer wären mir lieber".
Raucherräume erwünscht
Diesen Wunsch teilt sie mit dem "Verein Gastronomie Liechtenstein"; die Wirte wollen Raucherräume und die Selbstdeklaration bei Einraumbetrieben. Der Verband lancierte eine Initiative und setzte die Parteien mit über 2000 Unterschriften unter Druck.
Vor einem Jahr für das Verbot, stimmte der Landtag im vergangenen Monat für dessen Aufhebung (siehe Chronologie). Grund für den Gesinnungswandel der Regierungsparteien dürfte die Landtagswahl im kommenden Februar sein.
Am Ziel sind die Gastwirte aber noch nicht. Das Gesetz kann nicht in Kraft treten, weil die oppositionelle "Freie Liste" nun Unterschriften für eine Volksabstimmung sammelt. "Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen über die Abänderung des Gesetzes selbst entscheiden", sagt Fraktionssprecherin Andrea Matt. Bis das Volk entschieden hat, gilt das Verbot. (Jutta Berger/DER STANDARD-Printausgabe, 16.12.2008)