München - Bayern will ein NPD-Verbot prüfen und zumindest die staatliche Finanzierung extremistischer Parteien einstellen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte am Dienstag in einer Regierungserklärung im bayerischen Landtag, eine verfassungsfeindliche Partei mit Steuergeld zu fördern, "das ist doch eigentlich schizophren und paradox".

Die Polizei berichte, "dass Neonazis immer dreister und frecher werden". Der heimtückische Mordanschlag auf den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl sei ein Anschlag auch auf den Rechtsstaat und zeige "eine neue Dimension rechtsextremistischer Gewalt in unserem Land", sagte der CSU-Politiker. Sicherheitsbehörden und Politik müssten Argumente für ein neues NPD-Verbotsverfahren sammeln.

Überwachung mit V-Männern

Der NPD-Verbotsantrag seines Vorgängers Günther Beckstein sei zwar vom Bundesverfassungsgericht 2003 in einem nicht überzeugenden Urteil abgewiesen worden. Entgegen der Forderung des Gerichts könnten die Sicherheitsbehörden nicht auf die Überwachung der NPD auch mit V-Leuten verzichten. Aber mit neuen Argumenten sollte über einen zweiten Anlauf nachgedacht werden, warb Herrmann.

In Bayern gebe es 1.110 gewaltbereite Rechtsextremisten. Aber bei der Landtagswahl habe die Bevölkerung der NPD mit 1,1 Prozent eine klare Abfuhr erteilt, hob der Minister hervor. Dem Grünen-Vorsitzenden Cem Özdemir warf er vor, den Anschlag von Passau für "parteipolitische Süppchen" zu missbrauchen mit der Behauptung, Bayern sei ein besonderer Nährboden für rechte Gewalt. Bei rechtsextremistischen Gewalttaten liege Bayern am Schluss, betonte Herrmann.

Der Freistaat habe seine Fürsorgepflicht gegenüber Polizisten unzureichend erfüllt, räumte der Minister ein. Künftig werde er sie bei Schmähungen und Dienstaufsichtsbeschwerden von Extremisten rechtlich unterstützen und für die Beseitigung von Internet-Hetze sorgen. Mannichl habe die Neonazis engagiert bekämpft und sei dafür mit vier Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen überzogen worden. Gegen Beschimpfungen im Internet habe er sich mit Zivilklagen gewehrt. Das sei aber "die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Dienstherrn", sagte Herrmann und kündigte die Korrektur der Richtlinien an.

Außerdem werde geprüft, ob Angriffe auf Polizeibeamte höher bestraft werden sollten. Trotz der vom Koalitionspartner FDP durchgesetzten Lockerung des Versammlungsrechts in Bayern würden Polizei und Justiz Neonazi-Demos "so weit wie möglich eindämmen und verhindern, dass sie auch noch mit militantem Gepränge auftreten, mit Springerstiefeln, Trommel und Fackelzügen". (APA/AP)