Salzburg - Mit einem Schuldspruch wegen Tötung auf Verlangen endete am Mittwoch der Prozess gegen den pensionierten Salzburger Lungenfacharzt Helmut Wihan. Der Mediziner hatte in der Nacht des 13. Juni 2006 eine langjährige Bekannte in deren Haus in Obertrum bei Salzburg mit einer Giftspritze getötet. Dafür gab es 18 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin hat keine Rechtsmittelerklärung abgegeben.

Todeswünsche der Frau als "Teil der Krankheit"

Dass seine Bekannte durch ihn gestorben ist, hatte Wihan von Anfang an zugegeben. Der Staatsanwältin war das aber nicht genug: Ihre Anklage lautete auf Mord. Die 70-jährige Frau, die an schweren Depressionen litt, sei nicht in der Lage gewesen, ihren Sterbewillen frei zu bilden, lautete ihr Argument. Gestützt wurde die Anklage von einem psychiatrischen Gutachter, der die immer wieder geäußerten Todeswünsche der Frau als "Teil einer Krankheit - wie Fieber" bezeichnete. Der Rechtsanwalt des Sohnes der Getöteten sah Geld als Motiv hinter Wihans Tat: "Seine finanzielle Situation war und ist schlecht. Ich sehe da schon kriminelle Energie." Wihan hatte von seiner Bekannten ein Kuvert mit 27.000 Euro bekommen, das er zunächst vor der Polizei versteckt hatte. Er habe zum fraglichen Zeitpunkt 70.000 Euro Schulden gehabt, gab der Arzt vor Gericht an. Das habe aber keine Rolle gespielt.

Mitleid und Mitgefühl

Wihans Verteidiger sagte, der Mediziner habe "aus Mitleid und Mitgefühl" gehandelt und „sich von Anfang an seiner Verantwortung gestellt". Das volle Geständnis wertete das Gericht dann auch als strafmildernd. Wihan sagte nach dem Urteil, er sei "selbstverständlich" nach wie vor froh, den Wunsch seiner Bekannten erfüllt zu haben: "Ich wäre genauso schuldig geworden, wenn ich ihr nicht geholfen hätte." Für eine Legalisierung der Sterbehilfe wolle er sich nicht weiter einsetzen. (pehe, DER STANDARD Printausgabe 18.12.2008)