Brüssel/Wien - Die EU-Staaten sollen strauchelnden Unternehmen in der Krise rasch und unbürokratisch zur Seite stehen können. Wie schon im Bankenbereich hat die EU-Kommission dazu die Vergaberegeln für Staatsbeihilfen an Firmen gelockert. So wird die Grenze, bis zu der Staatsbeihilfen an Unternehmen ohne Anmeldung und Prüfung in Brüssel vergeben werden können, für zwei Jahre von bisher 200.000 auf 500.000 Euro aufgestockt.
Gezielter Einsatz
Beihilfen müssten gezielt eingesetzt werden, um angesichts der drohenden Kreditklemme vor allem bei kleineren Unternehmen Finanzierungsengpässe zu verhindern, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch in Brüssel. Doch dürfe dies nicht zum Schaden anderer Firmen sein.
Bis Ende 2010 können die EU-Mitgliedsstaaten ohne individuelle Prüfung durch die EU-Wettbewerbsaufsicht Mittel im Rahmen eines nationalen Rettungsplans vergeben, den sie allerdings genehmigen lassen müssen. Dieser kann Kreditgarantien für zinsgünstige Darlehen und Förderkredite zur Herstellung umweltschonender Produkte beinhalten. Kleine und mittlere Unternehmen können Risikokapital bis zu 2,5 Mio. Euro pro Firma erhalten, wenn 30 Prozent der Investitionssumme ein privater Investor beisteuert. Bisher lag die Grenze dafür bei 1,5 Mio. Euro und einem privaten Finanzierungsanteil von 50 Prozent. Direktbeihilfen bis zu 500.000 Euro können ohne Einzelprüfung gewährleistet werden, diese Schwelle lag bisher bei 200.000 Euro.
Zügel lockern
Für flexiblere Beihilferegeln hatte sich auch die deutsche Bundesregierung eingesetzt. Deutschland, Frankreich und Schweden hatten die EU-Kommission vor Kurzem außerdem dazu gedrängt, im Bankensektor wegen der Finanzkrise die Zügel des Beihilferechts zu lockern. EU-Kommissarin Kroes, die entschieden für faire Wettbewerbsbedingungen eintritt, geriet unter Beschuss. "Wir müssen gegen die Krise kämpfen und nicht gegeneinander", erklärte sie jetzt.
Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Christoph Leitl, begrüßte das Maßnahmenpaket der Kommission für die Flexibilisierung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen. Nun liege es an Österreich, diesen zusätzlichen Spielraum zu nützen, um vor allem bei den österreichischen Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern, forderte Leitl heute in einer Aussendung. So sollten verstärkt Haftungen für Betriebsmittelkredite angeboten werden. (APA)