Wien - Gottfried S. hat nicht nur eine Sturmfrisur - er ist auch ziemlich durch den Wind. Mit leicht schleppender Stimme, aber höchst freimütig erzählt er im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichtes, wie ihn das Schicksal gebeutelt hat, wie er in die Drogensucht rutschte - und wie er schließlich jede Menge Bilder manipulierte, verfälschte und als Originale im Internet über Ebay versteigerte.

Im großen Saal sitzt er, weil es bis zu 200 Geschädigte sein könnten, die allein im Vorjahr eines oder mehrere von rund 800 Bildern ersteigerten. Einen "Walde", einen "Prachensky" oder einen "Alt" oder einen anderen der gut ein Dutzend Künstler. Manche wunderten sich schon, wie günstig die Werke waren. Eine Frau wunderte sich noch mehr, als sie dann daheim entdeckte, dass das Bild mit "Winer Werkstätten", also mit einem "e" zu wenig abgestempelt war.

Sein Vater sei ein renommierter Wiener Kunsthändler gewesen, der 2000 an Krebs erkrankte und starb, berichtet Gottfried S. Aus dessen Nachlass habe er all die Bilder gehabt. Dann habe sich auch noch seine Mutter das Leben genommen, "das hat mir den Teppich unter den Füßen weggezogen" - er rutschte in die Drogensucht.

Nachweis per Bleistift

Bald waren alle wirklich wertvollen Kunstwerke verkauft, und der Kunsterbe machte sich selbst ans Werk. Sein Vater habe ja ohnehin hinten mit Bleistift immer draufgeschrieben, von wem welches Bild sei, erklärt er der Richterin Sonja Weis.

Fehlte eine Signatur, habe er sie "ergänzt". Also mit Butterpapier klassisch abgepaust. Oder er gab dem Bild "seinen" Stempel. Aber er habe nie einen Stempel nachgemacht, betont er - wie den "Wiener Werkstätten" ein "e" abhanden kam, kann er sich nicht erklären. Manche Bilder habe er "restauriert". Und dann gab's noch ein Skizzenbuch von Franz Alt, aus dem er mehrere Blätter "im Stil des Malers nachkoloriert" hat.

Seine Frau hatte ihren Namen für das Ebay-Konto zur Verfügung gestellt und sich um den Versand gekümmert - vor Gericht erklärt sie aber, dass sie von den Manipulationen nichts gewusst habe.

Und auch die wenigen Geschädigten, die kamen - sehen sich nicht alle als Opfer: "Die Bilder haben ja trotzdem einen gewissen Wert", meint einer. "Es ist nur in ganz wenigen Fällen ein wirklicher Schaden entstanden", argumentiert Verteidiger Thomas Fried. Der Strafrahmen - ein bis zehn Jahre - sei aber der gleiche wie im Bawag-Prozess.

Der Schöffensenat verurteilt Gottfried S. zu zwei Jahren bedingt, seine Frau zu 15 Monaten bedingt. Die Urteile sind rechtskräftig. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD - Printausgabe, 19. Dezember 2008)