Berlin - Der Mindestlohn für deutsche Briefzusteller ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rechtswidrig. Das Gericht gab eine entsprechende Entscheidung am Donnerstag bekannt.

Der Mindestlohn für Briefträger zwischen acht Euro und 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der Bundesregierung dann für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Wettbewerber der Post hatten wegen des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohns für Briefdienste gegen das Bundesarbeitsministerium geklagt. Sie betrachteten die Aktion als eine Schutzmaßnahme für die Post gegen die Konkurrenz durch private Anbieter. Der Mindestlohn führte dazu, dass eine Reihe von Anbieter in Konkurs gingen und so die deutsche Post ihr Monopol auf die Briefzustellung de facto aufrechterhalten konnte.

Dessen ungeachtet wollen auch die hiesigen Gewerkschaften mit dieser Strategie die Post vor billigerer Konkurrenz schützen. Einmal mehr forderten gestern, Donnerstag, Arbeiterkammer (AK) und Postgewerkschaft einen Branchen-Kollektivvertrag für die Postbranche, um Dumpinglöhne durch die Konkurrenz zu verhindern.

Sie gehen davon aus, dass sobald der Postmarkt am 1. 1. 2011 zur Gänze liberalisiert sei, der Kostendruck für die Österreichische Post steige, die nach eigenen Angaben bessere Arbeitsbedingungen bietet als ihre Mitbewerber. (Reuters, APA/DER STANDARD Printausgabe, 19. Dezember 2008)