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Archivbild aus dem Jahr 1992. 

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Karlsruhe - Der einstige Terrorist war länger als jedes andere RAF-Mitglied im Gefängnis. Klar war des neunfachen Mordes, unter anderem an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer für schuldig befunden worden. In der Öffentlichkeit hat die Entlassungsentscheidung zu heftigen Kontroversen geführt, weil Klar in mehreren Gefängnisinterviews keine Reue zeigte und sein Wissen über Details von Anschlägen nicht preisgab.

Deswegen lehnte der deutsche Bundespräsident Horst Köhler 2007 ein Gnadengesuch Klars ab. Ende November hatte das Oberlandesgericht Stuttgart aber dann entschieden, dass Klar nach Ablauf seiner Mindesthaftzeit auf Bewährung entlassen werden muss. Er gilt heute nicht mehr als gefährlich. Das bescheinigten ihm zwei Gutachter und auch die Bundesanwaltschaft. Nach Medienberichten hat Klar in der Haft gearbeitet und konnte deshalb durch seinen angesparten Urlaub früher freigelassen werden.

"Er hat sich gefreut, er war zufrieden", beschrieb der Anwalt Klars, Heinz-Jürgen Schneider, die Stimmung seines Mandanten vor der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt. "Er wird nun selber bestimmen können, was er macht und wo er es machen will". Klars nächste Schritte in Freiheit seien noch unklar. "Die Auflagen sind aber nicht besonders hoch, es hängt auch sehr von den Gesprächen in Berlin und mit dem Bewährungshelfer ab", sagte Schneider.

Klars Anwalt betonte allerdings, dass der 56-Jährige nicht die Öffentlichkeit suchen werde. "Er wird nicht in Talkshows auftreten und auch keine Interviews geben", sagte der Jurist.

"Gemeine, kriminelle Verbrecher"

"Wer so brutal und menschenverachtend gegen andere gehandelt hat, dem nimmt man sowieso keine Reue ab", sagte der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer in einer ersten Reaktion auf die Freilassung am Freitag. Bei den RAF-Terroristen handle es sich um gemeine, kriminelle Verbrecher. "Dann kann man ihnen die Vorzüge, die ein Rechtsstaat bietet, nicht verschließen", sagte Schleyer weiter.

Nach Klars Freilassung ist Birgit Hogefeld als einzige Exterroristin der RAF noch hinter Gittern. Sie verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. Die 52-jährige gebürtige Wiesbadenerin war eine Leitfigur der dritten RAF-Generation. Im Juni 1993 wurde sie in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) festgenommen, dabei starb ein Polizeibeamter, ihr Komplize und Lebensgefährte Wolfgang Grams wurde ebenfalls erschossen.

Hogefeld wurde wegen der Ermordung eines US-Soldaten und des Bombenanschlags auf die Frankfurter US-Luftwaffenbasis im Jahr 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt. Da eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, kann Hogefeld nicht mit ihrer Entlassung auf Bewährung aus dem Frankfurter Gefängnis nach 15 Jahren rechnen. Ihr Gnadengesuch wies Bundespräsident Horst Köhler im Mai 2007 ab.

Auch wenn noch unklar ist, was Klar nun in der Freiheit macht, verfügt er zumindest über ein konkretes Jobangebot: Das Berliner Ensemble unter der Leitung Claus Peymanns hat dem Exterroristen einen Praktikumsplatz in der Bühnentechnik angeboten. "Das Angebot besteht weiter", sagte eine Sprecherin des Theaters am Freitag. Allerdings sei nicht geklärt, wann der 56-Jährige das Praktikum antreten werde. Klar habe vor rund vier Jahren angefragt, daraufhin habe das Ensemble ihm den Platz angeboten. (dpa, AP, red/DER STANDARD, Printausgabe, 20./21.12.2008)