Wien - Kein gutes Zeugnis bekommt Österreich in einem Bericht von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) ausgestellt. Demnach befinde sich Österreich trotz einiger interessanter Initiativen "noch immer in einem frühen Stadium des Kampfes gegen die Korruption". Die Polizei und die Staatsanwaltschaften würden als "nicht unabhängig genug und/oder stark politisiert wahrgenommen".

Die Probleme werden in vielen Bereichen geortet: Grundsätzlich sieht die GRECO zwar keine weit verbreitete Korruption, gleichzeitig aber auch mangelndes Problembewusstsein. Es gebe abgesehen von der Reform des Strafrechts und der Strafprozessordnung "kein besonderes Anti-Korruptionsprogramm der Regierung". Und weiter: "Kein Sektor scheint immun gegen Korruption." Allerdings werden die Veränderungen im Strafrecht begrüßt.

Keine aufeinander abgestimmte Vorgangsweise

Weiters führt die GRECO an, dass es wichtig wäre, wenn auch die Mitarbeiter von Unternehmen im Staatseigentum von den strafrechtlichen Bestimmungen zur Bestechung von Amtsträgern erfasst würden. Als Beispiel wird die Bundesimmobiliengesellschaft genannt, die unter anderem auch Aufträge vergibt. Mitglieder von Vertretungskörpern sollten ebenfalls von den Anti-Korruptionsbestimmungen umfasst sein wie Amtsträger. Eine aufeinander abgestimmte Vorgangsweise beim Thema Korruption gebe es nicht, so die GRECO.

Kritisiert wurde auch, dass sich der Eindruck starker Politisierung bei Polizei und Anklagebehörden durch einige Fälle, über die berichtet worden sei, "offenbar noch weiter verstärkt" habe. Genannt wird weiters das Proporz-System: "Politische Unterstützung" könne noch immer "zu einer Beschleunigung der Karriere bei Staatsanwälten oder Polizeibeamten (oder Richtern in geringerem Ausmaß) beitragen". Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium bleibe angreifbar durch die Möglichkeit des Ministers, Anweisungen zu erteilen. Die Ressourcen der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption würden minimal erscheinen.

Immunität Grund zur Sorge

Die Handhabung der Immunität von Abgeordneten gibt der GRECO Anlass zur Sorge. Konkret wird die Entscheidung des Nationalrates kritisiert, Peter Westenthaler  nicht der Strafverfolgungsbehörde auszuliefern, als dieser unter Verdacht stand, in der Causa BAWAG interveniert zu haben. Es sollten Anleitungen entwickelt werden, die konkrete und objektive Kriterien zur Handhabung der Immunität beinhalten.

Beamte, die Korruptionsfälle melden, sollten nach Meinung der Staatengruppe entsprechende Schutzmaßnahmen erhalten: Diese fehlen. Insgesamt gab die GRECO 24 Empfehlungen ab, unter anderem die Durchführung einer Studie zur Verbreitung und der Art der Korruption. Die Rolle des BIA und seine Zuständigkeit sollte klargestellt werden. Das Dienstrecht der Staatsanwälte sollte dem der Richter angenähert werden. Im Kampf gegen die Geldwäsche will die Staatengruppe eine Flexibilisierung des österreichischen Systems. Österreich sei nun angehalten, zur Umsetzung der Empfehlungen die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und GRECO bis Ende kommenden Jahres Bericht zu erstatten. (APA)