Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat wegen des Vorwurfs der Verhetzung Strafantrag gegen fünf Internet-User gestellt. Die Internet-User sollen im vergangenen Juni im Forum von Vorarlberg Online entsprechende Postings gemacht haben. Geprüft wurden laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg etwa Aussagen wie: "Kennst du den Unterschied zwischen Juden und Moslems? Die Juden haben es schon hinter sich".

Nach dem Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft gegen Kroatien im Rahmen der Fußball-EM hatte ein 22-jähriger Mann in Bregenz aus Unmut über den Lärm der Siegesfeier mit einem Luftdruckgewehr einen Schuss abgegeben. Dabei traf er einen 18-jährigen Türken am Kopf. Der Fußball-Fan musste im Spital ambulant behandelt werden.

Sozialwissenschafter Greussing brachte Anzeige ein

Der zu diesem Vorfall auf Vorarlberg Online publizierte Artikel zog viele Postings nach sich, manche davon erregten beim Sozialwissenschafter Kurt Greussing derart großen Unmut, dass er Anzeige einbrachte. Freie Meinungsäußerung sei schön und gut, das Ende der Fahnenstange sei für ihn aber erreicht, wenn es um Mord und Totschlag gehe, zitierte der Rundfunk Greussing sinngemäß. Eine weitere Aussage, die rechtlich geprüft wurde, lautete etwa: "Schade, dass er kein richtiges Gewehr genommen hat".

Nach Angaben des leitenden Staatsanwalts Franz Pflanzner gegenüber dem ORF sind die fünf Internet-User weder amtsbekannt noch der rechtsradikalen Szene zuordenbar. Die Höchststrafe für Verhetzung beträgt ein Jahr Haft.

Keine Konsequenzen haben die Postings für den damals zuständigen Redakteur und das Internet-Portal Vorarlberg Online, das zum Vorarlberger Medienhaus von Eugen A. Russ (u.a. "Vorarlberger Nachrichten") gehört. Aufgrund der Beweissituation sei das Verfahren eingestellt worden. Damit der Redakteur als Beitragstäter gelten könnte, müsste er aus Vorsatz gehandelt haben. Das sei aber schwer nachzuweisen, bezog sich der Rundfunk auf Aussagen von Pflanzner. Franz Schmidbauer, Experte für Internet und Recht, wurde im Rundfunk dahingehend wiedergegeben, dass ein Redakteur ein Forum nur dann zu sperren habe, wenn er auf entsprechende Inhalte hingewiesen werde. Es gebe noch keine Gerichtsentscheidung, nach der man ein Forum ständig im Auge behalten müsse. (APA)