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Da hat Caesar endlich einmal einen Sieg errungen: Die Endsilbe "-ix" gehört nicht dem Asterix-Verlag, entschied der EuGH. Im Bild der französishce Schauspieler Alain Delon im Film "Asterix bei den Olympischen Spielen".

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Asterix und Obelix müssen erstmals eine Niederlage einstecken - nicht die Römer, sondern die Luxemburger - in Form der Europäischen Gerichtshofs - entschieden gegen die Gallier. Im Rechtstreit zwischen dem französischen Asterix-Verlag Editions Rene Albert und dem Mobiltelefonanbieter Mobilix gab der Europäischen Gerichtshof (EuGH) dem Antrag von Rene Albert - die Mobiltelefonmarke Mobilix zu verbieten - nicht statt.

Kein Recht auf -ix

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof haben die Comic-Verleger "kein Recht zur ausschließlichen Benutzung der Endsilbe'-i'". Auch sei keine Verwechslungsgefahr gegeben. Die Marke "Mobilix" wurde 1997 beim europäischen Markenamt im spanischen Alicante registriert, wenig später legte Editions Albert Rene Widerspruch ein und klagte. Der Verlag sah das Markenzeichen "Obelix" und dessen Endung auf "-ix" als charakteristisches Merkmal der gesamten Markenfamilie "Asterix" bedroht.

Schon einmal gewonnen

2004 hatte Editions Albert Rene bereits mit einer Klage Erfolg. Damals musste sich "Mobilix" - eine Website für mobiles Unix, nach einem zweijährigen Rechtsstreit vor deutschen Gerichten geschlagen geben. Aus "Mobilix" wurde "Tuxmobil". Damals begründete der deutsche Bundesgerichtshof seine Entscheidung mit der "hochgradigen Ähnlichkeit" zwischen den beiden Namen Obelix und Mobilix.(red)