Die Berichte des Rechnungshofs gehören zur spannendsten Lektüre, die die österreichische Bürokratie zu produzieren vermag: Da schauen erfahrene Verwaltungsbeamte (aus deren Reihen sich die Rechnungshofprüfer rekrutieren) anderen Verwaltungsorganen auf die Finger. Das ist nicht immer angenehm - kaum einen Referenten lässt die Ankündigung einer RH-Prüfung in seinem Bereich kalt. Aber es passiert fast immer sehr sachkundig: „Herr Kollege, warum fehlt hier die Gegenleistung für das aufgewendete Steuergeld? Frau Kollegin, ist die hiesige Verwaltungspraxis wirklich die sparsamste? Und: Ließe die Gesetzeslage nicht eine ganz andere Vorgehensweise ratsam erscheinen?"
Die Antworten auf solche Fragen lassen sich in zwei Kategorien einreihen: Da ist einmal die Klasse "Des hamma imma scho so g'macht" - ein Einwand, der zunächst indolent klingt, aber gelegentlich seine sachliche Fundierung hat. Es gibt nämlich Sachverhalte, deren scheinbar einfachere Behandlung auf der Basis von Empfehlungen von außen zu sachlich schlechteren, wenn nicht gar falschen Ergebnissen führen kann. Aber: Nachfragen muss erlaubt sein, das ist die Aufgabe des Rechnungshofs, der ja immerhin ein Organ des Parlaments ist.
Kontrolle der Exekutivgewalt
Genau genommen ist er die einzige fachlich qualifizierte Institution, die den Abgeordneten die Kontrolle der Exekutivgewalt ermöglicht. Das muss man im Hinterkopf haben, wenn man die zweite Art von Einwänden betrachtet, die von Seite der Verwaltung an die Rechnungshofprüfer gerichtet werden: Das ist jene Kategorie, in der dem Rechnungshof beschieden wird, dass man wohl anders könne, dass dies aber ausdrücklich politisch nicht gewünscht sei. Weil sich etwa der Minister nicht zuständig fühlt. Oder weil der Minister etwas anderes für zielführend hält als die Prüfer.
Auch das ist nicht von vornherein falsch: Tatsächlich kann ein Ressortverantwortlicher zu der Einsicht kommen, dass seine eigene Planung besser ist als die letztlich auf Erbsenzählerei hinauslaufende Kontrolle des Rechnungshofs. Denn der RH hat vor allem darauf zu achten, dass Steuergeld sparsam eingesetzt wird - dass also etwa beim Bundesheer nicht Waffen gekauft werden, die man nicht einzusetzen vorhat. Nun kann aber zwischen dem jeweiligen Minister und dessen Stab einerseits und den Prüfern andererseits durchaus Dissens darüber bestehen, was in einem allenfalls eintretenden Krisenfall zu tun sein würde - und welche Waffen man für so einen Fall vorrätig haben sollte.
Vor allem für Parlamentarier
Oder, ziviler gedacht: Bei der Prüfung von Feuerwehren hat es auch schon Rechnungshof-Kritik daran gegeben, wie viele freiwillige Wehren es (mit kräftiger öffentlicher Förderung) innerhalb einer einzigen Gemeinde geben kann - die Praktiker und die Politiker, die die Ausgaben letztlich vor den Wählern zu verantworten haben, können da durchaus anderer Meinung sein.
Der Rechnungshof gibt in solchen Fällen Empfehlungen ab, die jedermann in seinen Berichten nachlesen kann. Gedacht ist die Lektüre aber vor allem für die Parlamentarier - sie können nachbohren: Warum wird denn so beharrlich die Empfehlung der vom Parlament bestellten Prüfer ignoriert?
Das tun natürlich längst nicht alle Mandatare: In der Mehrheit stützen sie ja jeweils genau jene Amtsträger, die die Empfehlungen aus diesem oder jenem Grund nicht befolgen. Daher bohrt der Rechnungshof selbst auch noch einmal nach: Er klingelt zum zweiten Mal an - und stellt fest, wie viele seiner Tipps in die Verwaltungspraxis Eingang gefunden haben. Es ist ein hoher Anteil. Dass es nicht 100 Prozent sind, dokumentiert, dass im Zweifel die gewählten Politiker verantwortlich sind - und nicht anonyme Beamte. (Conrad Seidl, DER STANDARD, Printausgabe, 23.12.2008)