Wien - Der Verwaltungsgerichtshof hat der Telekom Austria und der Regulierungsbehörde RTR das Weihnachtsfest verhagelt. Entgegen den Wünschen des Marktführers und der Absegnung durch die Behörde im Juli 2008 wird es doch keine schwächere Regulierung für Ballungsgebiete geben. Der VwGH hat damit Beschwerden von Mitbewerbern, unter anderem von Verfolger Tele2, Recht gegeben.

Der Verwaltungsgerichtshof argumentiert wie schon in der Vergangenheit auch, das ein Unternehmen mit "beträchtlicher Marktmacht" entsprechende Auflagen akzeptieren muss. Eine Trennung in Regionen mit mehr bzw. weniger Wettbewerb sei nicht zulässig, so der Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in einer Aussendung.

Uneinigkeit in Sachen Wettbewerb

Die Telekom Austria hatte in der Vergangenheit gemeint, dass es in größeren Städten ohnehin schon einen so intensiven Wettbewerb gebe, dass besondere Auflagen nicht mehr notwendig seien - was der Mitbewerb massiv bestritt. Nach der Regulatorentscheidung im Sommer hieß es von der Telekom, nun könne man in Ballungsräumen andere Pakete auf den Markt bringen als in den ländlichen Gebieten. Heute, Dienstag, hieß es auf APA-Anfrage beim Unternehmen, man habe den Bescheid noch nicht zugestellt bekommen.

Dass die Telekom nun künftig wieder österreichweit mehr Auflagen erfüllen muss als die Mitbewerber kommt für das börsenotierte Unternehmen zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Nach monatelangen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat hat der Vorstand erst kürzlich eine Einung erzielt, wobei dem Gesetzgeber eine wichtige Rolle zukam: Er sollte durch die Rücknahme der regulatorischen Vorgaben für mehr Geschäft und damit ausgelastete Mitarbeiter sorgen. Nachdem schon Verkehrsministerin Doris Bures (S) kürzlich im APA-Gespräch abgewunken hatte, wurden nun auch noch die bereits von der Behörde freigegebenen Reduzierungen der Regulierung vom Gericht aufgehoben. (APA)