Wien - Für die Kombination Zigarette und Kaffee ist es in vielen Lokalen vorbei: Ab Mitternacht gilt in heimischen Gaststätten ein generelles Rauchverbot, Ausnahmen gelten nur mehr in bestimmten Fällen. Wer sich widerrechtlich eine Zigarette anzündet, muss bis zu 1.000 Euro bezahlen. Den Wirten drohen bei einer Zuwiderhandlung Strafen von bis zu 10.000 Euro. Kontrolliert wird das Verbot nicht von der Polizei, sondern von den Bezirksverwaltungsbehörden.

Seit Mitternacht darf nur mehr in kleinen Gaststätten mit weniger als 50 Quadratmetern Größe gequalmt werden, wenn diese sich klar als Raucherlokal deklariert haben. Vorgesehen sind in dem neuen Tabakgesetz auch Ausnahmen für größere Betriebe, die ein Raucherkammerl einrichten können. Wer dafür umbauen muss, genießt eine Übergangsfrist bis Juli 2010. Dasselbe gilt für Betriebe, die aus Denkmalschutz-, baurechtlichen und feuerpolizeilichen Gründen keine zwei Räume führen können: Ihre Anträge auf Raucherlaubnis werden bis dahin überprüft. (APA)