Wien - "Geändert hat sich gar nichts, den Gästen ist es egal, und ich frage mich: Haben wir keine anderen Sorgen?" Der Wirt Stefan Gergely kann, wenige Tage nach dem Inkrafttreten des Rauchverbots in Lokalen, "das Thema nicht mehr hören".

Für seine Lokale in Wien-Margareten hat Gergely schon vorsorglich die Übergangsregelung für Ein-Raum-Gaststätten beantragt. Das bedeutet: Bis 30. Juni 2010 muss er sich weder deklarieren noch seine Lokale in Raucher- oder Nichtraucher-Bereiche umbauen. Überdies empfindet der Wirt die neuen Regeln als "unklar und ergo verfassungswidrig" und hat deshalb auch schon im Oktober eine Verfassungsklage eingebracht.

Was sich seit dem 1. Jänner geändert habe? Gergely: "Dass man ein Schild an der Tür anbringen muss." Tue man das nicht, werde es "mit Sicherheit Probleme geben". Diese "Nichtraucherdeklarationsverordnung" sieht vor, dass schon am Eingang mittels Plaketten deklariert werden muss, ob Rauchen im Lokal gestattet ist. Bei Verstößen drohen, im Extremfall Strafen bis 10.000 Euro.

Vier Meldungen

In Graz wurden bis zum Wochenende bereits vier Betriebe gemeldet, die gegen die neuen Regelungen verstoßen haben sollen. Aus den übrigen Bundesländern gab es vorläufig keine Anzeigen.

"Kompliziert und verworren" sei die Frage, "wer das nun eigentlich kontrolliert", beklagt nicht nur der Wiener Wirt Gergely. Gäste können sich zwar bei den Bezirksämtern und Magistraten beschweren, wenn gegen das Rauchverbot verstoßen wird. Erst dann überprüft die Behörde vor Ort und verhängt eventuell eine Verwaltungsstrafe. In Graz ist dafür die Bau- und Anlagenbehörde zuständig, in Wien fällt die Kontrolle über das Rauchverbot gleich in den Kompetenzbereich von drei Magistratsabteilungen. (Petra Stuiber/DER STANDARD-Printausgabe, 5.1.2009)