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Wien - Versicherungskunden in Österreich können sich von der EU-Vermittlerrichtlinie, die bis 2005 in nationales Recht umgesetzt werden soll, mehr Transparenz erwarten. Künftig muss jeder Versicherungsvermittler einen Gewerbeschein besitzen, erläuterte AK-Konsumentenschützer Harald Glatz am Mittwoch. Ziel der EU-Richtlinie ist, EU-weit ein hohes berufsfachliches Niveau zu gewährleisten, was etwa durch eine Berufshaftpflichtversicherung sichergestellt werden soll. So hätten Konsumenten auch bei ausländischen Anbietern mehr Sicherheit, sagte Glatz anlässlich einer Veranstaltung der Wiener Versicherungsmakler.

Die zu erwartende bessere Information der Versicherungskunden werde mehr Transparenz schaffen. So müsse der Versicherungsvermittler künftig nachweisen, ob er aus einer größeren Angebotspalette mehrerer Versicherer vermittelt hat oder nur Angebote eines Unternehmens. Er müsse auch darlegen, ob er an einem Versicherungsunternehmen mit mehr als 10 Prozent beteiligt ist oder umgekehrt, wie er für seine Fehler haftet, und wo sich der Kunde gegebenenfalls über ihn beschweren kann.

Informationspflichten

Diese Informationspflichten seien positiv zu bewerten, ebenso das zentrale Melderegister. Konsumenten könnten sich dann auch selbst im Internet informieren, ob der Verkäufer für eine bestimmte Versicherung arbeitet oder unabhängig ist. Es ist auch gut, dass endlich Beschwerdeverfahren und Verfahren zu außergerichtlichen Streitbeteiligungen geschaffen werden sollen. Glatz: In Österreich ist hier bisher ohnehin ein Defizit zu verbuchen.

Derzeit gebe es durch die Liberalisierung im Versicherungsmarkt zwar ein breiteres Angebot. Die Konsumenten könnten aber das vielfältige Angebot nicht immer nützen, weil das Wissen und die Zeit für die Informationsbeschaffung und -bearbeitung fehle, stellt Glatz fest. Tests und Erfahrungen aus der Konsumentenberatung zeigten, dass die Beratung der Versicherung oft zu wünschen übrig lasse.

Die Angebote seien derzeit teilweise recht dürftig. Oft würden nur die Produkte eines einzigen Versicherers angeboten. Banken würden häufig nur die eigenen Produkte anbieten bzw. keine Bedarfserhebung machen, ob wirklich eine Restschuldversicherung gebraucht wird. Daher kann sich Glatz vorstellen, dass vermehrt Produkttests (Produktrankings) erarbeitet werden, die eine leichtere Vergleichbarkeit von Angeboten möglich machen. Damit sollten "bessere" Produkte (den Bedürfnissen von Durchschnittskonsumenten entsprechend) dargestellt werden - insbesondere im Hinblick auf die private Altersvorsorge. (APA)