Los Angeles - Die Staatsanwaltschaft in Kalifornien hat einem Antrag von Regisseur Roman Polanski auf Einstellung eines 30 Jahre alten Sexualdeliktverfahrens widersprochen. Dabei legte sie vor Gericht in Los Angeles Dokumente mit drastischen Schilderungen seiner Beziehung zu einem 13-jährigen Mädchen vor. Der Antrag Polanskis müsse abgewiesen werden, erklärten die StaatsanwältInnen.

Haftbefehl immer noch gültig

In dem Fall geht es um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Mädchens im Jahr 1977. Polanski wurde vorgeworfen, die 13-Jährige vergewaltigt zu haben. Er bekannte sich des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen für schuldig. Noch vor Prozessbeginn flüchtete er nach Europa, er lebt seither in Frankreich. In den USA wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen, der noch immer gültig ist. Nach Einschätzung seiner Anwälte kann der Fall ohne seine Anwesenheit vor Gericht geklärt werden, die Staatsanwaltschaft hält seine Präsenz hingegen für unabdingbar.

Rechte eines Angeklagten mit Füßen getreten

Polanskis Anwälte haben erklärt, es habe damals Kommunikationsmängel und Fehlverhalten seitens der Justiz gegeben. Dies habe eine Dokumentation über Polanski enthüllt. Der Fall sei "ein klassisches Beispiel, wie unser Rechtssystem missbraucht und die Rechte eines Angeklagten mit Füßen getreten werden können", hieß es in einer Mitteilung der Anwälte Chad Hummel und Brad Dalton. (APA/AP)