Wien  - Die ursprünglich für Freitag angesetzte Verhandlung im Prozess zwischen dem früheren Bundeskriminalamts-Chef Herwig Haidinger und der ÖVP ist am Donnerstag kurzfristig abberaumt worden. Der derzeit vom Dienst suspendierte Jurist hat die Partei nach dem Mediengesetz geklagt, nachdem diese ihn in einer OTS-Aussendung als "Garant für Lügen" bezeichnet hatte. Haidinger könne nun aber wegen seiner Bindung an die Amtsverschwiegenheits-Pflicht nicht als Zeuge aussagen, erklärte sein Anwalt Alfred Noll. Die Richterin habe den Termin daher verschoben.

Neuer Termin notwendig

Nachdem die ÖVP große Mengen an Beweismaterial vorgelegt habe, sei sein Mandant von Richterin Katja Bruzek als Zeuge geladen worden, so Noll. Er habe dem Gericht am Donnerstag mitgeteilt, dass Haidinger keine Aussage machen dürfe, daraufhin wurde die Verhandlung abgesagt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Der Ex-BK-Chef muss nun um eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ansuchen. "Das wird er machen, sobald wir den neuen Termin haben", erklärte Noll.

Vorwurf: ÖVP Machtmissbrauch im Innenministerium

Haidinger hat der ÖVP in einem APA-Interview im Februar 2008 Machtmissbrauch im Innenministerium vorgeworfen. Der daraufhin eingesetzte Untersuchungsausschuss führte zu einer regelrechten Schlammschlacht zwischen der Partei und dem abgelösten Leiter des Bundeskriminalamts (BK). Höhepunkt aus Haidingers Sicht war eine OTS-Aussendung im September 2008, in der ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl gegen Haidinger und den Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz zog: "Das Duo Pilz-Haidinger ist der beste Garant für Lügen und Vernaderung." Gegen diese Aussage richtet sich die Klage des Kriminalisten wegen übler Nachrede bzw. Verleumdung (Mediengesetz, Paragraf 6 und 7b).

Von Fekter abgesetzt

Haidinger war nach seiner Absetzung als BK-Leiter im Februar 2008 zunächst an der Sicherheitsakademie tätig, im November vorigen Jahres wurde er dort allerdings vom Dienst suspendiert. Auslöser war ein Interview im Nachrichtenmagazin "profil", in dem der frühere Kripo-Chef die Machtmissbrauchs-Vorwürfe gegen die ÖVP bekräftigte. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) zog ihn daraufhin wegen einer fortgesetzten Verletzung der Dienstpflichten und vertrauensschädigendem Verhalten von seiner Position ab.

Haidinger kündigte im Dezember Beschwerden gegen seine Absetzung bei Verwaltungs-und Verfassungsgerichtshof (VwGH und VfGH) an. Laut seinem Anwalt wurde eine entsprechende Klage wegen unzulässiger Einschränkung der Meinungsfreiheit noch vor Weihnachten eingebracht. Die Beschwerde beim VwGH richtete sich gegen die mangelnde Zuständigkeit der Dienstbehörde bei der Suspendierung. Die Einvernahme Haidingers seitens der Disziplinarkommission habe nach wie vor nicht stattgefunden, kritisierte Noll. Das Verfahren laufe bereits seit Juli 2008. (APA)