Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des "Falter", hat am Freitag einen vorläufigen Sieg im Prozess gegen den BZÖ-Parlamentsklub davongetragen. Das Straflandesgericht ortete in einer Presseaussendung des BZÖ unter ihrem damaligen Obmann Peter Westenthaler eine Kreditschädigung gegen Klenk und verurteilte den Klub zu 2.500 Euro Entschädigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der BZÖ-Anwalt legte Berufung ein, teilte Klenk mit.
Westenthaler hatte in einer Presseaussendung von angeblichen Verbindungen zwischen Klenk und dem Chef des Büros für interne Angelegenheiten (BIA), Martin Kreutner, gesprochen und einen Informationsfluss vermutet. Sinngemäß habe er behauptet die beiden würden den Anti-Korruptionsverein Transparency International als "Informationsdrehscheibe" für geheime Akten missbrauchen, so Klenk.
Das Handelsgericht hatte die Klage Klenks abgewiesen, das Straflandesgericht folgte hingegen nun der Argumentation des Journalisten. Westenthaler habe das Engagement Klenks als etwas "Skandalöses, Ehrenrühriges und Scheinheiliges" aufgebauscht ohne dafür auch nur einen einzigen Beweis zu erbringen, befand die Richterin laut dem "Falter"-Redakteur. (APA)