Lediglich 7.000 Personen informierten sich im vergangenen Jahr bei der Pensionsversicherung der Angestellten über ihr persönliches Pensionskonto, berichtet das heutige Ö1-Morgenjournal. Von den insgesamt drei Millionen Versicherten ein eher bescheidener Teil.

Geringes Interesse

Dieses nicht gerade große Interesse kann der Sprecher der Pensionsversicherung, Johannes Pundy im Gespräch mit Ö1, allerdings verstehen: Für den Großteil der Versicherten sei das Pensionskonto, das einfach eine Art Kontostand wiedergibt, noch wenig aussagekräftig - und zwar aufgrund der Tatsache, dass dieses Pensionskonto erst ab dem 1.1. 2005 für die Jahrgänge ab dem 1.1. 1955 gilt. Aussagekräftiger werde es erst für die heute ganz jungen Personen in Zukunft sein. Dann nämlich, wenn die Jungen in ein pensionsnahes Alter kommen.

Prognose erstellen

Sollte der Pensionsantritt nicht mehr in allzu ferner Zeit liegen, dann lässt sich damit aber schon kalkulieren - wobei eben nur die bisher schon gesicherten Pensionsteile berechnet werden und keine Prognose über die nächsten Jahre erstellt wird: "Man kann sich dann sicherlich, wenn man davon ausgeht, dass man bis zu seiner Pensionierung etwa das gleiche Einkommen haben wird, selber seinen zu erwartenden Pensionsanspruch ausrechnen. Wobei wir natürlich nicht in die Zukunft blicken können, aber auch der einzeln Betroffene nicht, weil man ja nicht weiß, wie sich die Versicherungsverhältnisse ändern. Es kann natürlich ein gut Verdienender von Arbeitslosigkeit oder Krankheit betroffen sein und damit seine Hochrechnung für die Zukunft nicht mehr stimmen", sagt Pundy.

Berechnung

Die Berechnung funktioniert relativ einfach: Die jährliche Beitragsgrundlage - das ist im wesentlichen das, was man verdient hat, plus eventuelle Ersatzleistungen des Bundes etwa für Präsenzdienst oder Kindererziehung - wird mit 1,78 Prozent multipliziert und ergibt die sogenannte Teilgutschrift. Zusammen mit den Teilgutschriften der vergangenen Jahre beziffert sie den aktuellen Pensionswert - oder eben das, was fällig würde, würde man ab dem Berechnungstag die Arbeit einstellen und auf den regulären Pensionsantritt warten. (red)