In der Presse verbreitete Chronologien zu einem Ereignis unterliegen nach Erkenntnissen des Schweizer Presserates keinem Anspruch auf Vollständigkeit. Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde gegen eine Chronik der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) zu einem Militärunfall auf der Kander im Juni 2008 nicht eingegangen. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, dass die von der Agentur verbreitete Chronik der schwersten Unfälle der Schweizer Armee unvollständig gewesen sei. Ein schwerer Unfall mit vier toten Rekruten aus dem Jahre 1981 sei darin nicht aufgeführt gewesen.

Mit der Publikation einer unvollständigen Liste habe die Agentur gegen die Bestimmungen betreffend Nicht-Unterschlagung von wichtigen Informationen verstoßen, so der Beschwerdeführer. Der Presserat stellte nun fest, den Redaktionen komme bei der Auswahl und Gewichtung von Informationen ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Weder werde eine Chronik durch die Auslassung einzelner Ereignisse "unwahr", noch sei die vollständige Erwähnung der vom Beschwerdeführer als in der Chronologie fehlend beanstandeten Unfälle für das Verständnis der Leserschaft unverzichtbar. (APA/sda)