Fünf Vorarlberger im Alter von 28 bis 53 Jahren mussten am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Verhetzung auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Männer haben im Zuge eines Zwischenfalls bei der Fußball-Europameisterschaft auf der zum Vorarlberger Medienhaus gehörenden Internetplattform "Vorarlberg Online" rassistische Beiträge gepostet. Der Richter machte ein Diversions-Angebot: Die Männer bezahlen Geldbußen in der Höhe von 200 bis 400 Euro und gelten dann als nicht vorbestraft.

Im Juni vergangenen Jahres kam es im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft nach dem Sieg der türkischen Mannschaft gegen Kroatien zu lautstarken Freudenkundgebungen auf Vorarlbergs Straßen. In Bregenz wurde ein türkischer Fan von einem genervten Anrainer mit einer Luftdruckpistole angeschossen. Im Anschluss an den Vorfall gab es heftige Diskussionen im Internet. Manche der Postings auf "Vorarlberg Online" erregten beim Sozialwissenschafter Kurt Greussing derart großen Unmut, dass er Anzeige einbrachte. Freie Meinungsäußerung sei schön und gut, das Ende der Fahnenstange sei für ihn aber erreicht, wenn es um Mord und Totschlag gehe, so Greussing damals sinngemäß.

Verhetzung

Die fünf Internet-User gaben vor Gericht zu, rassistische Beiträge deponiert zu haben. Beispielsweise fanden sich Äußerungen wie "Mauthausen wird neu eröffnet und Du bist der Ehrengast", "Schade, dass er kein richtiges Gewehr genommen hat" oder "Kennst du den Unterschied zwischen Juden und Moslems? Die Juden haben es schon hinter sich". Richter Peter Mück qualifizierte diese Äußerungen eindeutig als "Verhetzung".

Den fünf Männern, die laut Aktenlage nichts mit der rechtsradikalen Szene zu tun haben, wurde ein Diversions-Angebot unterbreitet. Da keiner von ihnen einschlägig vorbestraft ist, haben sie nun die Möglichkeit Geldbußen je nach Einkommenssituation in Höhe von 200 bis 400 Euro zu bezahlen. Wird das Geld binnen der gesetzlichen Frist überwiesen, ergeht der richterliche Beschluss, das Verfahren einzustellen. Ob die Anklagebehörde diese Entscheidung akzeptieren wird, ist noch offen. "Im Zuge einer Verurteilung wären nur bedingte Strafen möglich gewesen, im Rahmen der Diversion müssen die Männer doch eine unbedingte Strafe bezahlen", erklärte Mück.

Keine Konsequenzen für das Internet-Portal

Für den damals zuständigen Redakteur und das Internet-Portal hatten die Postings keine Konsequenzen. Aufgrund der Beweissituation wurde das Verfahren eingestellt. Damit der Redakteur als Beitragstäter gelten könnte, müsste er aus Vorsatz gehandelt haben, was laut Staatsanwaltschaftsangaben schwer nachzuweisen sei. Laut dem Internet-Rechtsexperten Franz Schmidbauer hat ein Redakteur ein Forum nur dann zu sperren, wenn er auf entsprechende Inhalte hingewiesen werde. Es gebe noch keine Gerichtsentscheidung, nach der man ein Forum ständig im Auge behalten müsse.

Markus Raith, Geschäftsführer des Vorarlberger Medienhauses, erklärte auf APA-Anfrage, dass die grundsätzliche Forums-Strategie bei "Vorarlberg Online" - sprich eine Kontrolle der Beiträge vor deren Freischaltung - nicht geändert werde. "Was wir in der Zwischenzeit geändert haben: Die User können Einträge bewerten. Wenn mehrere User zur Ansicht kommen, dass ein Beitrag nicht entspricht, wird er im Forum nicht mehr angezeigt. Zudem kann man Einträge natürlich auch melden", sagte Raith. Bei Themen mit Konfliktpotenzial werde man in Zukunft außerdem auch seitens der Redaktion "aktiv kontrollieren". (APA)