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Wien - Das Gesetz war schnell formuliert und beschlossen - seine Umsetzung ist aber ein administrativer Kraftakt: Seit Montag läuft die Inskription an Österreichs größter Universität, der Uni Wien, und die Fast-Abschaffung der Studiengebühren beschert Hochschulmitarbeitern wie Studierenden viel Papierkram.
Da wäre zuerst einmal ein Zahlschein: Den erhält - wie schon bisher - jeder Studierende. Der Großteil der 72.000 Inskribierten an der Uni Wien muss für das Sommersemester nur den Pflichtbeitrag für die Österreichische Hochschülerschaft, 15,86 Euro, einzahlen. Diese Gruppe befindet sich innerhalb der Mindeststudienzeit inklusive zweier Toleranzsemester.

Alle anderen - rund 28.000 Studierende - bekommen einen Zahlschein mit Studiengebühren-Vorschreibung zugeschickt. Wer sich Hoffnungen auf das Gratisstudium macht, sollte diese aber noch nicht einzahlen, sondern den "Antrag auf Erlass des Studienbeitrags" ausfüllen, den es seit Montag für alle österreichischen Studierenden zum Downloaden gibt. Einer dieser Gründe muss vorliegen, damit die Studiengebühren entfallen:

 

  • Krankheit, wegen der das Studium für mindestens zwei Monate behindert wird, oder eine Schwangerschaft (Nachweis: Bestätigung des Facharztes).
  • Die "überwiegende" Betreuung eines Kindes bis zum Schuleintritt (Meldezettel, Geburtsurkunde, eidesstattliche Erklärung).
  • Behinderung von mindestens 50 Prozent (Behindertenausweis).
  • Präsenz- oder Zivildienst (Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur).
  • Berufstätigkeit mit einem Einkommen von mindestens 4886,14 Euro im Jahr 2008 (Einkommenssteuerbescheid).
  • Wer sich (im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes wie Erasmus oder Sokrates) im Ausland aufhält, um dort zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren, muss ebenfalls nicht zahlen. Gleiches gilt für ausländische Studierende an den österreichischen Hochschulen. An der Uni Wien sind außerdem Forschungsstipendiaten und Mitarbeiter von den Studiengebühren befreit.

Jenen rund 30.000 Studierenden, die an einer Fachhochschule (FH) inskribiert sind, bleibt die Bürokratie erspart - sie müssen weiterhin Studiengebühren bezahlen. Im Gesetz, das die Wissenschaftssprecher von SPÖ, FPÖ und Grünen in einer "koalitionsfreien" Nationalratssitzung unmittelbar vor den Wahlen eingebracht haben, finden die FHs keine Erwähnung. Nicht aus Böswilligkeit, mutmaßen FH-Studierendenvertreter: Vielmehr habe das rot-blau-grüne Trio in der Eile auf diese Gruppe einfach vergessen. (hei/DER STANDARD Printausgabe, 13. Jänner 2009)