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Nach der Geburt verblutete im LKH Gmunden eine Frau. Gynäkologe Husslein macht dafür den Oberarzt verantwortlich. Bei einer rechtzeitigen Behandlung hätte die Frau den Gebärmutterriss überlebt.

Gmunden - Noch hat die Staatsanwaltschaft Wels nicht entschieden, ob gegen den entlassenen Primar und den suspendierten Oberarzt der gynäkologischen Abteilung des Landeskrankenhauses (LKH) Gmunden Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung erhoben wird. Doch das nun vorliegende Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Peter Husslein belastet den Oberarzt schwer. Gleich mehrere "Behandlungsfehler" diagnostizierte der Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde Wien. Zudem stellte er fest: In der Abteilung fehlen offenbar grundsätzlich "strukturierte Vorgangsweisen" bei Notfällen. In jenem Fall gab "es keinen Plan", schreibt Husslein.

Weil ein Gebärmutterriss nicht richtig behandelt wurde, verblutete Anfang September 2008 eine 41-jährige Mutter nach der Risikogeburt ihres vierten Kindes. Anschließend sollen die beiden Ärzte im Nachhinein die Patientenakte manipuliert haben, um möglicherweise den Fehler zu vertuschen. Der Spitalserhalter "Gespag" trennte sich umgehend vom Primar und suspendierte den Oberarzt. Die Staatsanwaltschaft Wels leitete ein Strafverfahren gegen beide ein.

Mittlerweile kämpft der entlassene Primar um Wiederanstellung, da die einvernehmliche Auflösung seines Dienstverhältnisses erzwungen worden sei. Nächster Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Wels: 27. Jänner. (ker/DER STANDARD, Printausgabe 14.01.2009)