Oberbank-Chef Franz Gasselsberger bestreitet Zwangskonvertierungen.

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Wien - Vor dem heutigen Treffen mit der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) zum Thema Fremdwährungskredite bestreitet die Oberbank weiterhin, dass es in den vergangenen Wochen zu Zwangskonvertierungen von Darlehen gekommen sei. Für alle Kredite, die von der Oberbank von Schweizer Franken auf Euro umgestellt worden seien, habe es eigene Stop-Loss-Orders der Kreditnehmer gegeben, wiederholte Oberbank-Vorstandschef Franz Gasselsberger im Gespräch mit dem STANDARD.

Diese Stop-Loss-Aufträge würden meist bereits bei Vertragsabschluss erteilt, um das Risiko des Kreditnehmers zu begrenzen und können in der Höhe (z. B. Anstieg der Fremdwährung um zehn oder 15 Prozent) vom Kunden bestimmt und später auch im Einvernehmen mit der Bank gelöscht oder abgeändert werden. Liege aber eine gültige Stop-Loss-Order vor, sei diese von der Bank - auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden - auszuführen, erklärte die Leiterin des Privatkundengeschäfts, Brigitte Haider. "Das ist genauso wie ein Limit-Auftrag im Wertpapiergeschäft." Die Oberbank informiere ihre Fremdwährungskreditnehmer im Normalfall "als nicht verpflichtende Serviceleistung", wenn Kursabweichungen von sieben Prozent auftreten; bei der volatilen Kursentwicklung im vergangenen Oktober/November sei dies aber nicht möglich gewesen, so Haider.

Die Oberbank hat nach eigenen Angaben Privatausleihungen von rund zwei Milliarden Euro in den Büchern, davon ca. 400 Millionen Euro in Schweizer Franken. Etwa die Hälfte der 5000 Fremdwährungskreditnehmer habe eine Stop-Loss-Order abgegeben.

"Wir haben diese Barriere zum Schutz der Kunden eingeführt", betonte Gasselsberger. Auch die von der AK NÖ gewünschten Take-Profit-Orders gebe es bei der Oberbank, die Mitte 2007 auch alle Frankenkreditnehmer über die Möglichkeit von Gewinnmitnahmen informiert habe.

Die Anliegen der AK NÖ nehme die Oberbank "sehr ernst. Wir sind an gemeinsamen Lösungen interessiert." Die vorgebrachten Fälle (die AK spricht von 50, die Oberbank von 20) werde man daher gründlich ansehen. Falls es zu Versäumnissen der Bank gekommen sei, werde die Oberbank "größtmögliche Kulanz" walten lassen, erklärte Gasselsberger. Habe aufgrund einer Stop-Loss-Order aber bereits eine Konvertierung in ein Euro-Darlehen stattgefunden, könne eine Rückübertragung in einen Franken-Kredit nur zu aktuellen Kursen stattfinden, sagte Haider.

Unterlassungserklärung

Ob die Oberbank die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) geforderte Unterlassungserklärung abgeben werde, wollten Gasselsberger und Haider nicht sagen. Der VKI hatte die Oberbank wegen der Stop-Loss-Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt und droht deswegen und wegen anderer Vertragsbestimmungen mit einer Verbandsklage. Auch eine Zusatzorder sei nicht automatisch eine individuelle Vereinbarung, sagte der VKI-Rechtsexperte Peter Kolba, wenn die Kunden nicht wirklich eine ausführliche Beratung und eine Wahlmöglichkeit bei der Höhe des Limits erhalten hätten. Da müsse man jeden Fall einzeln ansehen, meinte Kolba. Den Experten stört auch die Formulierung "unwiderruflich" im Limitauftrag. (Gabriele Kolar, DER STANDARD, Printausgabe, 14.1.2009)