Frage: Innenministerin Maria Fekter sieht für die Zogajs wenig Chancen auf gemeinsamen Verbleib in Österreich. Wer entscheidet das eigentlich?

Antwort: Fürs Erste die Asylbehörden. Arigona und Nurije Zogajs am 31. Dezember 2008 eingebrachten Asylanträge wurden am Montag angenommen, ihr Verfahren läuft. Bis zu dessen Ende haben sie Aufenthaltsrecht. Sollte auch der Asylantrag der Kinder Albin, Albona und Alfred von den Behörden entgegengenommen werden, wird das bei ihnen genauso sein. In Asylverfahren gibt es zwei Instanzen, ein negativer Bescheid zweiter Instanz ist mit Ausweisung verbunden. Dann tritt die Fremdenpolizei auf den Plan, die vor der Abschiebung prüfen muss, ob diese menschenrechtlich vertretbar ist.

Frage: Also werden die Zogajs im Land bleiben dürfen, egal, was Fekter sagt?

Antwort: Arigona und Nurije fürs Erste wohl schon - zumindest für die Dauer ihrer Asylverfahren. Bei den anderen Kindern ist die Sachlage komplizierter, weil sie auch in Ungarn, wo sie aufgegriffen wurden, einen Asylantrag gestellt haben. Dadurch unterliegen sie den Regeln der EU-weiten Dublin-ll-Verordnung und könnten - statt ihr Asylverfahren hier abwarten zu dürfen - nach Ungarn zurückgeschoben werden, weil laut Dublin-ll jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem der erste Antrag gestellt wurde.

Frage: Könnten Mutter und Kinder wieder getrennt werden?

Antwort: Wahrscheinlich nicht, weil die Dublin-ll-Verordnung für Minderjähriger Sonderbestimmungen vorsieht. Doch diesbezüglich ist die Lage der Zogajs nicht eindeutig: Die Mutter lebt jetzt als Asylwerberin in Österreich, sorgeberechtigt ist jedoch immer noch der im Kosovo abgetauchte Vater, zudem ist der aus Ungarn mitgeflüchtete Bruder Alfred Zogaj bereits volljährig: Umstände, die von den Behörden jetzt abgewogen werden müssen. Letztendlich wird die Entscheidung, ob alle oder einzelne Kinder der Familie Zogaj nach Ungarn zurückgeschickt werden, also auf politischer Ebene fallen, sprich im Innenministerium.

Frage: Wie kann es überhaupt sein, dass Menschen, deren früheres Asylverfahren im Jahr 2002 bereits rechtskräftig negativ geendet hat, in Österreich erneut um Schutz ansuchen?

Antwort: Die jetzt neuen Asylanträge sind für Arigona, Nurije und die anderen Kinder die ersten, die sie selbst ad personam eingebracht haben. Dadurch gelten sie als Erstanträge: Im früheren Verfahren war lediglich der Asylantrag des Vaters auf alle ausgeweitet worden. Der Antrag des Vaters wurde abgelehnt, er befindet sich mittlerweile wieder im Kosovo. Seit der Trennung des Ehepaars hat sich die Situation der Mutter und der Kinder geändert, auch in Hinblick darauf, ob sie sich bei einer Rückkehr in den Kosovo überhaupt selbst erhalten könnten. Dies ist im Zuge des Asylverfahrens jetzt mitzuprüfen. Fakt ist aber auch, dass Flüchtlinge aus dem Kosovo in Österreich und anderen EU-Staaten seit Jahren nur sehr wenig Aussicht auf Asyl haben.

Frage: Bei der Einreise der Zogaj-Geschwister besteht laut Fekter und anderen Politikern Schleppereiverdacht - auch der ORF wurde wegen angeblicher Mithilfe kritisiert. Verringert das die Chance der Zogajs, Asyl zu bekommen?

Antwort: Nein, weil ja im Extremfall nicht gegen die Zogajs selbst, sondern gegen etwaige Schlepper und Helfer ermittelt würde. Sollte zudem die Darstellung des verantwortlichen ORF-Redakteurs, dass er telefonisch von der bereits erfolgten Einreise der Zogaj-Geschwister erfahren und am Tag darauf Bericht erstattet hat, der Wahrheit entsprechen, so hat er sich nicht als Fluchthelfer betätigt. (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 14.1.2009)