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Psystar hat seine Verteidigungsstrategie wieder einmal verändert - diesmal beruft man sich auf die "First Sale Doctrine" und meint, man habe Mac OS X legal erworben und könne damit nun machen was man wolle.

Foto: Archiv

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Apple und dem Mac-Kloner Psystar rund um die möglichen Urheberrechtsverletzungen bei MacOS X geht in die nächste Runde. Nachdem Psystar zunächst damit argumentierte, dass Apple sein Betriebssystem nicht gesetzeskonform patentiert habe, wurde nun eine neue Strategie ausgepackt. Diese lautet schlicht und einfach, wir haben MacOS X legal erworben, also können wir damit machen was wir wollen.

Legal erworben und damit legal weiterverwendet

Psystar vertreibt Computer mit vorinstalliertem MacOS X-Betriebssystem und hat sich damit eine Klage von Apple eingefangen. Psystar argumentiert nun mehr, dass man auf Basis der so genannten First Sale Doctrine mit MacOS X machen könne, was man wolle.

"First Sale Doctrine"

Die so genannte "First Sale Doctrine" ermöglicht es, dass KäuferInnen urheberrechtlich geschützter Werke, dies weiterborgen oder auch weitergeben dürfen. Allerdings findet sich in der Erläuterung auch der Zusatz, dass gerade viele Software-Hersteller durch Zusätze in ihren AGBs und Lizenzverträgen versuchen die "First sale Doctrine" auszuhebeln. Damit liegt der Ball wieder bei den zuständigen Gerichten und Psystar hat wieder einmal Zeit gewonnen.(red)