Bild nicht mehr verfügbar.

Grafik: APA

Wien - Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) will die Steuerrefom spätestens morgen in Begutachtung schicken. Sie soll bereits am 10. Februar durch den Ministerrat. Entlastet werden dadurch alle Lohnsteuerzahler. Deren wird es künftig weniger geben, da die Grenze für die Steuerbefreiung angehoben wird. Auch für Unternehmer werden durch erweiterte Freibeträge Erleichterungen geschaffen. Dafür fällt die von der SPÖ seit Jahren bekämpfte Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne.

Für den Normalbürger wohl am Interessantesten sind die Änderungen bei den Steuertarifen. Steuerpflicht fängt künftig erst bei einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro an (entspricht einem Bruttoeinkommen von rund 17.000 Euro), bisher lag der Mindestwert bei 10.000 Euro (=ungefähr 15.800 Euro). Der unterste Steuertarif bei Einkommensteilen bis 25.000 Euro (Bemessungsgrundlage) sinkt von 38,33 auf 36,5 Prozent. Der mittlere Tarif fällt von 43,6 auf 43,21 Prozent. Dieser gilt nunmehr bis zu Einkommensteilen von 60.000 Euro, da der (unveränderte) Spitzensteuersatz von 50 Prozent künftig erst ab diesem Betrag und nicht wie bisher ab 50.000 Euro wirksam wird.

Niedrige Einkommen profitieren

Prozentuell stärker profitieren werden von der Tarifsenkung niedrigere Einkommen. Ein Beispiel des Finanzministeriums sieht bei einer Arbeiterin mit einem Bruttoeinkommen von 1.357 Euro eine steuerliche Entlastung von 423 Euro übers Jahr vor. Für einen Arbeiter mit Einkunft von 2.201 Euro wird der Bonus 575 Euro betragen. Damit erhält dieser zwar in absoluten Zahlen mehr, prozentuell steigt aber die Arbeiterin mit dem niedrigen Einkommen besser aus. In absoluten Zahlen ist die Entlastung bei den höheren Einkommen am Größten: So gibt es beispielsweise bei einem Bruttogehalt von 3.600 Euro eine jährliche Steuerersparnis von etwa 679 Euro.

Selbstständige werden durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge auf Gewinne entlastet - diese steigen von zehn auf 13 Prozent und werden auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet. Das heißt: Alle Gewerbetreibenden, Ein-Mann- Unternehmen und Selbstständige werden zusätzlich entlastet. Die Maximal-Ersparnis liegt bei 1.950 Euro. Zusätzlich kann bei Gewinnen bis 30.000 Euro der Freibetrag künftig auch dann lukriert werden, wenn er nicht wieder investiert wird.

Im Gegenzug für diese Verbesserungen fällt die Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne weg. Zu beachten ist ferner: Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, von denen z.B. einer ein Gewinnbetrieb (30.000) und einer ein Verlustbetrieb (-20.000) ist, sind die Einkünfte nicht zu kumulieren. (APA)